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Übertragung Immobilien durch eGBR

| 17. September 2025 13:20 |
Preis: 100,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


16:57

V und M möchten zwei Immobilien auf Ihre Tochter übertragen (es existiert noch ein Sohn). Bei dem Notartermin wurde festgestellt das V und M als GbR im Grundbuch eingetragen sind. Diese GbR wurde inzwischen als eGbR eingetragen und eine Berichtigung des Grundbuches veranlasst. Der Wert der beiden Immobilien beläuft sich auf ca. EUR 420.000,00 insgesamt.
Wie ist eine schenkungsteuerfreie und grunderwerbsteuerfreie Übertragung auf die Tochter möglich?
Vielen Dank!

17. September 2025 | 14:35

Antwort

von


(721)
Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 03029399240
Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

V und M können jeweils die Anteile an der eGbR an die Tochter übertragen. Wenn V und M jeweils 50 % an der eGbR halten, hat jeder Anteil einen Wert von 210.000 €. Eine Schenkung in Höhe eines Betrages von 210.000 ist schenkungssteuerfrei, da der Freibetrag 400.000 € pro Person beträgt, also im Verhältnis V und Tochter 400.000 € und zusätzlich im Verhältnis M und Tochter 400.000 €, siehe § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG.

Wenn Sie Ihrer Tochter die Anteile an der eGbR übertragen ist die Übertragung im Sinne des § 3 Nr. 6 GrEStG von der Grunderwerbssteuer befreit, diese personenbezogenen Steuerbefreiungsvorschriften gelten bei einer Übertagung von Immobilien direkt, für Grundstücksteile und für Anteile an einer eGbR.

Eine andere Möglichkeit wäre die eGbR aufzulösen, dadurch bilden V und M eine Bruchteilsgemeinschaft (jeweils zu 1/2 bei den Immobilien) und übertragen dann die Bruchteile an den Immobilien an die Tochter.


Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 17. September 2025 | 15:19

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Auflösung der eGbR hat keine steuerlichen Konsequenzen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. September 2025 | 16:57

Sehr geehrter Fragesteller,

hinsichtlich der Grunderwerbssteuer ist die Auflösung der GbR und Übertragung des Bruchteilseigentums an Sie selbst im gleichen Verhältnis wie die Anteile, grunderwerbssteuerfrei.

Allerdings könnte es zur Aufdeckung der stillen Reserven kommen, diesbezüglich sollten Sie mit Ihrem Steuerberater sprechen.

Ich würde daher, unter dem Vorbehalt des Gespräches mit einem StB empfehlen die Anteile zu übertragen.


Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 19. September 2025 | 10:18

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