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Überholvorgang ins Überholverbot hinein....

1. Oktober 2008 22:56 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Elke Zipperer

Hallo,

beim heimfahren von der Arbeit in Luxemburg ( wohne im Saarland )habe ich auf der Autobahn einen Überholvorgang begonnen. Das Auto neben mir hat im gleichen moment als ich neben ihm war das Tempo erhöht dies war ca 500 Meter bevor ein Überholverbotsschild kommt und danach ca 500 Meter später die Fahrbahn von 2 auf 1 Spur geht. Da hinter mir weitere Fahrzeuge waren ich auch keine weiteren Verkehrsteilnehmer gefährden wollte habe ich ebenfalls meine Geschwindigkeit kurz erhöht um meinen Überholvorgang zu beenden dabei kam ich ins Überholverbot hinein, konnte jedoch rechtzeitig die Fahrbahn wechseln als es einspurig wurde ! Somit hatte ich für die Dauer von ca 300 bis 500 Metern die erlaubte Geschwindigkeit von 100 KM/Hum 44 KM/H überschritten.Ich habe sofort meine Geschwindigkeit auf die ab dort erlaubten 80 KM/H verringert. Sofort wurde ich von einem Zivilfahrzeug der Polizei das sich hinter mich setzte rausgewunken ! Auf dem Video ist klar zu erkennen das diese Streife gerade mal 1 KM hinter mir war. Nun Habe ich einen Bußgeldbescheid 1 Monat Fahrverbot 100 Euro Strafe und 1 Monat Fahrverbot bekommen.Wie kann ich erreichen das dieser Bußgeldbescheid Eingestellt wird ???

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Angaben habe ich so verstanden, dass der Bußgeldbescheid "nur" wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung und nicht wegen Verletzung des Überholverbots ergangen ist. Sollte ich Sie hier falsch verstanden haben, dann nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Sie schreiben nicht, ob Sie bereits Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt zu haben. Sofern dies noch nicht erfolgt ist, beachten Sie unbedingt die laufende Frist von 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids!!

Eine Einstellung ist nach Ihren Daten unwahrscheinlich.
Hier ist unbedingt eine genaue Prüfung der Verfahrensakte und des Videos notwendig. Dies kann nicht im Rahmen dieser Anfrage erfolgen. Sie sollten daher unbedingt so schnell als möglich einen Kollegen beauftragen, der diese Unterlagen einsieht und ggf. auch einen Sachverständigen mit der Überprüfung des Videos beauftragt.
Durch den Kollegen werden dann auch die Formalien, wie Verjährungsvorschriften etc., geprüft.

In keinem Fall sollten Sie eine Aussage gegenüber der Bußgeldbehörde machen - sofern Sie dies nicht berets vor Ort gemacht haben. Aufgrund Ihrer Schilderung besteht die Gefahr, dass anstatt der durch die Bußgeldbehörde im Normalfall unterstellte fahrlässigen Begehungsweise Vorsatz angenommen wird. Dies würde zu einer Erhöhung der Ahndung führen!


Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben. Abschliessend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie in diesem Forum eine erste überschlägige Einschätzung auf der Basis Ihrer Schilderung erhalten, die nur in einfachen Fällen eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung ersetzen kann. Das Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben kann zu einer anderen Beurteilung Ihres Falles führen; verbindliche Empfehlungen sind daher nur im Rahmen einer Mandatserteilung nach vollständiger Überprüfung des Sachverhaltes möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Zipperer
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Fachanwältin für Strafrecht

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