Guten Abend,
die Auffassung der Fluglinie ist grundsätzlich falsch. Maßgeblich ist für die Frage des Schadensersatzes bei Flugverspätungen Art. 19 des Montrealer Abkommens zu Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Flugverkehr.
Dieser lautet:
"Artikel 19 - Verspätungen
Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen."
Die Entschuldigungsmöglichkeit betrifft hier allein die Fälle höherer Gewalt, etwa durch Naturkatastrophen oder Streiks, also Punkte, auf die Fluglinie keinen Einfluß hat. Ein technischer Defekt fällt gerade nicht darunter, so daß die Ausrede der LTU gerade nicht greift.
Sie müssen sich wegen des Schadensersatzes auch nicht mit Gutscheinen abspeisen lassen. Allerdings ist hier nur der tatsächliche, auch nachweisbare Schaden ersetzbar, etwa Verpflegungsmehraufwand oder ähnliches. Hier liegt in der Regel der Hase im Pfeffer, da ein derartiger Schaden kaum nachvollziehbar sein dürfte.
Im Ergebnis gibt Ihnen damit das Montrealer Abkommen möglicherweise Steine statt Brot. Ich hoffe, ich habe Ihnen dennoch weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
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Hallo Herr Weiß,
greift die EU-Verordnung "über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen" in diesem Fall denn nicht?
Diese sieht doch entsprechende Leistungen vor, oder?
Guten Abend,
nein, die EU-Verordnung greift leider in Ihrem Falle nicht, da sie voraussieht, daß sowohl der Abflug- als auch der Zielflughafen im Gebiet der EU liegen. Dies ist leider bei Ihnen nicht der Fall.
Freundliche Grüße,
Michael Weiß