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Treuhandkonto <-> WEG Eigenkonto Kundenstammvertrag

| 9. Oktober 2019 20:05 |
Preis: 57,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


17:41

Woran erkennt man am vorliegenden Kundenstammvertrag , dass es sich bei dem Konto, auf das die Gelder der WEG fließen, ...
a)...nicht um ein Treuhandkonto handelt.
b)...nie um ein Treuhandkonto gehandelt hat.
c)...seit Eröffnung um ein WEG-Eigenkonto handelt.

ABC ist große WEG, über 200 Wohnungen. Adresse (fiktiv): abc-Platz 1-100.
Neue Hausverwaltung (HV) schreibt in der Übernahmeerklärung vom ??.12.17:
„Für Ihre Gemeinschaft haben wir ein neues Treuhandkonto ... eröffnet."

Auf meinen Antrag in der letzten WEG-Versammlung jetzt im Sep. 19, das Treuhandkonto in ein WEG Eigenkonto zu ändern, legt die HV ein Dokument der Bank vom Datum Aug. 19 vor, in dem diese bestätigt, dass es sich nicht um ein Treuhandkonto handle. Inhaber sei die WEG. Angesprochen auf ihre Mitteilung von 12.17: "...neues Treuhandkonto ... eröffnet", sagt die HV: Sorry, Namensverwechslung.

Auf meine Bitte, mir den Kontoeröffnungsantrag zugänglich zu machen (die HV ist in einer anderen Stadt), sendet sie mir ein Dokument zu. Auf dieses beziehen sich meine Fragen zu Anfang.

Das Dokument beginnt mit: Kundenstammvertrag (Einzelkonto Kombivertrag)
Darunter: Die Bank
Darunter: Name/Anschrift: WEG abc-Platz 10-30, Stadt (ja: 10-30, nicht 1-100)
Darunter: Geburts/Gründungsdatum: Datum des Beginns der WEG.
Darunter: Rechtsform: Sonstige: Vereinigung von Privatpersonen.
Darunter: Unterschrift Vertreter (unleserlich)

Hat der Kindenstammvertrag überhaupt etwas mit dem verlagten Kontoeröffnungsantrag zu tun?
Mit freundlichen Grüßen

9. Oktober 2019 | 20:59

Antwort

von


(2250)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
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Sehr geehrte Fragestellerin,

auf Grundlage des durch Sie mitgeteilten Sachverhalts beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Bei dem Vertrag, der Ihnen vorgelegt wurde, handelt es sich meiner Einschätzung nach um einen Rahmenvertrag mit der kontoführenden Bank.

Aus diesem Rahmenvertrag ergibt sich, dass es sich um einen Vertrag mit der WEG handelt.

Ein Treuhandkonto wäre ein Konto auf den Namen der Hausverwaltung. Die Bank hat mitgeteilt, dass das Konto als Eigenkonto der WEG geführt wird. Es spricht also dem ersten Anschein nach alles dafür, dass es sich um ein eigenes Konto der WEG handelt.

Nach der Mitteilung der Bank, dass kein Treuhandkonto vorliegt, würde ich grundsätzlich dieser Aussage auch trauen, es sei denn es gäbe konkrete Anhaltspunkte für eine gegenteilige Annahme.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 10. Oktober 2019 | 09:25

Nachfrage:
Ich verstehe Ihre Antwort so, dass man aus dem Stammvertrag nicht auf die Kontoform schließen kann, auf die die Gelder der WEG an die HV fließen.
>...würde ich grundsätzlich dieser Aussage auch trauen
Dem traue ich selbstverständlich.
Aber da steht fast 2 Jahre lang unkorrigiert: "Für Ihre Gemeinschaft haben wir ein neues Treuhandkonto mit folgender Nummer eröffnet eröffnet: 12345"
Entweder kann die HV (eine große HV) die Kontoformen nicht unterscheiden, oder das Konto war doch als Treuhand eröffnet worden und wurde jüngst umgewandelt. Ob das möglich ist (ohne information der WEG), kann ich als Laie nicht beurteilen.
Können Sie mir noch sagen, woran ich definitiv erkennen kann, dass das Eröffnungskonto für 12345 (k)ein Treuhandkonto war.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Oktober 2019 | 17:41

Sehr geehrte Fragestellerin,

wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann kommen Ihre Zweifel bezüglich des Kontos durch ein Schreiben der Hausverwaltung zustande, dass durch diese als Versehen bezeichnet wurde.

Diese Zweifel scheinen meiner Einschätzung nach auch durch die Bestätigung der Bank ausgeräumt zu sein.

Sie könnten alternativ die Vorlage weiterer Bankunterlagen durch die Hausverwaltung verlangen.

Der bereits an Sie übersandte Rahmenvertrag bezieht sich explizit auf einen Vertrag der sich auf Grundlage meiner Kenntnis des Dokuments als Eigenkonto darstellt.

Auf dieser Grundlage kann ich allerdings nicht ausschließen, dass niemals irgendein ein Treuhandkonto bestand. Einen solchen Umstand negativ zu beweisen ist auch gar nicht möglich.

Es scheint auch generell jedenfalls unüblich zu sein, dass der Status eines Kontos umzuwandeln, es wird dann eher ein neues Konto eröffnen.

Die von Ihnen mitgeteilten Informationen lassen mich das nicht verlässlich beurteilen. Allerdings habe ich aufgrund des Textbausteins auch keine Zweifel an der Erklärung der Hausverwaltung.

Sie dürfen mir gerne das ganze Dokument und auch das Schreiben der Bank per E-Mail zukommen lassen. Ich sage Ihnen dann, was Sie noch ergänzend von der Hausverwaltung verlangen können um ganz sicher zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 11. Oktober 2019 | 12:42

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