Sehr geehrter Fragesteller,
aus meiner Sicht ist die von Ihnen gewählte Formulierung "An-/Verkauf neuwertiger und gebrauchter Spielwaren und Unterhaltungselektronik" eindeutig und frei von Widersprüchen, sodass ein objektiver Dritter, und damit auch die zuständige Stelle, bei der Sie das Gewerbe anmelden, in der Lage sein sollte, Ihre Tätigkeit nachvollziehen zu können.
Einer alternativen Formulierung bedarf es daher nicht.
Mit freundlichen Grüßen
RA Patrick Zobel
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