Sehr geehrter Ratsuchender,
wie schon in der anderen Frage mitgeteilt:
Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob Anklage zugelassen wird.
Wenn das Gericht der Auffassung ist, es würde ausreichen, kann es auch ohne objektive Merkmale zur Verfahrenseröffnung kommen.
Ob dann aber die Beweise ausreichen, ist eine ganz andere Frage, die nach Ihrer Schilderung wohl zu verneinen ist.
Aber auch dazu gerne nochmals:
Ohne Kenntnis des gesamten Akteninhalts lässt sich das so nicht beantworten.
Sie wollten sich doch vor Ort um einen Verteidiger bemühen.
Das sollten Sie auf jeden Fall machen und selbst auf keinen Fall eine Stellungnahme abgeben.
Überlassen Sie das ausschließlich dem Verteidiger.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Stimmt diese Aussage?
Wenn die StA Anklage erhebt, muss die Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung mindestens 50,1 % betragen; de facto ist die Wahrscheinlichkeit aber deutlich höher. Nach gegenwärtiger Aktenlage ist eine Verurteilung meist gewiss, wenn bereits Anklage erhoben worden ist. Zu einem Freispruch kommt es, wie ich dir schon einmal erklärt habe, so gut wie nie;
Im Hauptsacheverfahren muss dann neue Indizien kommen, damit man Freispruch bekommt. Mit gleicher Beweislage ist Verurteilung gewiss.
Oder kann passieren, dass Freispruch mit gleicher zugelassen Beweislage erfolgen? Ohne neue Indizien oder Beweismittel? zb zweifeln.
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Aussage ist nicht zutreffend.
Es entscheidet ein Gericht und es kann auch zu einem Freispruch bei unveränderter Beweislage kommen.
Das Gericht kann nach der Hauptverhandlung zu der Überzeugung gelangen, dass ein Freispruch zu erfolgen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle