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Streichen Carportwand

17. Oktober 2004 19:39 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zu unserem Nachbar haben wir eine ca. 8 m lange Carportwand aus Holz (ca. 2,50 m hoch). Davor befinden sich nochmals 8 m eines Sichtschutzes aus Holz (Flechtzaun 2 m hoch). Unser Nachbar hat diese Holzfläche gestrichen. Wir wurden weder informiert, noch hat er unser Einverständnis eingholt. Wie sollen wie reagieren?

17. Oktober 2004 | 20:00

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich gehe bei der Beantwortung davon aus, daß der Sichtschutz aus Holz auf Ihrem Grundstück steht und Ihr Eigentum ist.

Dann sollten Sie den Nachbarn unter Fristsetzung schriftlich auffordern die Holzfläche in den ursprünglichen Zustand zurückführen. Sollte der Nachbar dem nicht nachkommen, dann sollten bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als den Anspruch gerichtlich durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtswanwalt
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Rechtsanwalt Klaus Wille
Breite Str. 147 - 151
50667 Köln
www.anwalt-wille.de
anwalt@anwalt-wille.de


Rechtsanwalt Klaus Wille

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