Zu unserem Nachbar haben wir eine ca. 8 m lange Carportwand aus Holz (ca. 2,50 m hoch). Davor befinden sich nochmals 8 m eines Sichtschutzes aus Holz (Flechtzaun 2 m hoch). Unser Nachbar hat diese Holzfläche gestrichen. Wir wurden weder informiert, noch hat er unser Einverständnis eingholt. Wie sollen wie reagieren?
ich gehe bei der Beantwortung davon aus, daß der Sichtschutz aus Holz auf Ihrem Grundstück steht und Ihr Eigentum ist.
Dann sollten Sie den Nachbarn unter Fristsetzung schriftlich auffordern die Holzfläche in den ursprünglichen Zustand zurückführen. Sollte der Nachbar dem nicht nachkommen, dann sollten bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als den Anspruch gerichtlich durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
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