Sehr geehrte Fragestellerin,
die Rechtslage ist erfreulich klar. Im Einzelnen möchte ich Ihre Frage dabei wie folgt beantworten:
An Sprichwörten und Redewendungen bestehen keine privaten Rechte. Insbesondere bestehen weder zu beachtende Urheberrechte noch Wortmarken bzw. Wort-Bild-Marken.
Sprichwörter stehen damit im Gemeingebrauch, insbesondere auch zur kommerziellen Nutzung. Ihre Romanfigur kann daher unbesorgt "fremde" Weisheiten verbreiten.
Ich hoffe sehr, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Bei Unklarheiten stehe ich für eine Nachfrage gerne zur Verfügung. Im Übrigen wünsche ich Ihrem Roman viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Christian D. Franz, Rechtsanwalt
1. Juli 2015
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19:10
Antwort
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