Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Sport und Spiel auf öffentlichen Straßen

31. August 2022 15:30 |
Preis: 30,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bewohne eine Anliegerstraße (Verkehrszeichen Anlieger frei). Die Straße beeinhaltet eine Abzweigung (Erschließungsweg zu den einzelnen Häusern), in der regelmäßig rücksichtslos Fußball gespielt wird. Meine Frage ist, ob Sport und Spiel in einer Anliegerstraße grundsätzlich erlaubt ist? Meines Wissens nach, dient eine Anliegerstraße zur Verkehrsberuhigung, bedeutet dies automatisch dass es sich bei der Anliegerstraße um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, in dem Sport und Spiel wiederrum erlaubt ist?

Mit freundlichen Grüßen

31. August 2022 | 17:18

Antwort

von


(63)
Hellabrunner Straße 5
81543 München
Tel: 0151-26216403
Web: https://www.strafverteidiger-blobel.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen angegebenen Informationen sehr gerne wie folgt beantworten:


Der Punkt "Sport und Spiel" ist in § 31 StVO geregelt. Demnach ist das Spielen auf der Straße grundsätzlich verboten. Darunter fällt selbstverständlich auch Fußball. Dies gilt sowohl für die Fahrbahn, als auch für den Seitenstreifen und entsprechende Radwege. Dadurch soll in erster Linie die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet werden.

Damit, dass "Spielen" im "verkehrsberuhigtem Bereich" erlaubt ist, haben Sie Recht! Dasselbe gilt im Übrigen für Spielstraßen (dort: Verbot für Fahrzeuge). Dort haben Fußgänger Vorrang.

Anliegerstraßen (ebenso wie Einbahnstraßen) sollen den Verkehr zwar auch beruhigen, dennoch ist hier ein "Spielen" auf der Straße i.d.R. nicht erlaubt.
Dies kann man v.a. damit begründen, dass in einem "verkehrsberuhigten Bereich" (im Gegensatz zur reinen Anliegerstraße) zwingend in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss. Das OLG Köln hat diesbezüglich festgestellt, dass ein "verkehrsberuhigter Bereich" im Übrigen "Keine Fahrbahn" hat, sondern eine Sonderfläche darstellt. Dies ist bei einer Anliegerstraße aber nicht der Fall.

Der "Verkehrsberuhigte Bereich" ist durch ein blaues Schild mit Fußball-spielendem Kind (+Auto+Erwachsener+Haus) gekennzeichnet.
Falls Ihre Straße ein solches Schild mit einem Fußball-spielenden Kind aufweisen sollte, wäre das "Spielen" auf der Straße erlaubt. Andernfalls wäre das Spielen nicht erlaubt!


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcel Blobel

Rückfrage vom Fragesteller 31. August 2022 | 17:41

Sehr geehrter Herr Blobel,

vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Als Ergänzung, um Missverständnisse zu vermeiden, die Anliegerstraße verfügt weder über eine gesonderte Fahrbahn noch Gehweg. Die Anligerstraße ist keine Durchgangsstraße. Ich vermute dass die eben genannten Punkte keinerlei Relevanz haben bezüglich der Gestattung von Sport und Spiel in dieser Anliegerstraße.

Kann man demnach zusammenfassen, dass Sport und Spiel auf Straßen ausschließlich in verkehrsberuhigten Zonen erlaubt sind und diese zwingend durch ein Schild gekennzeichnet werden muss? Falls ja, ist demnach das Fußballspielen in der Anliegerstraße, die ich bewohne, nicht erlaubt und das Ordnungsamt muss gegen diesen Verstoß vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. August 2022 | 18:09

Sehr geehrter Fragesteller,


Ihre Anliegerstraße beinhaltet auch eine Fahrbahn; diese ist, da es wohl eine kleine Straße ist, nur nicht gesondert markiert. Ob ein Gehweg vorhanden ist, spielt hierbei keine Rolle.

Die zulässige Geschwindigkeit der Fahrzeuge ist hier ein entscheidender Punkt. Vom Sinn und Zweck betrachtet, ist das "Spielen" im verkehrsberuhigten Bereich ja auch gerade deshalb erlaubt, da man dort als Fahrzeugführer max. mit Schrittgeschwindigkeit fahren darf und man davon ausgeht, dass es hierdurch dann zu keinem Unfall mit spielenden Kindern kommt. Bei einer typischen Anliegerstraße mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 30km/h sieht dies schon anders aus und ein rechtzeitiges Bremsen wäre in vielen Fällen nicht zur Unfallvermeidung ausreichend. Ein Spielen auf der Straße wäre demzufolge zu gefährlich. Deshalb müssen die Fahrzeugführer auch gesondert durch ein spezielles Verkehrsschild gewarnt werden und auf Schrittgeschwindigkeit herunter gebremst werden.

Ja genau. So kann man das zusammenfassen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen
RA Blobel

ANTWORT VON

(63)

Hellabrunner Straße 5
81543 München
Tel: 0151-26216403
Web: https://www.strafverteidiger-blobel.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Betäubungsmittelrecht, Opferschutzrecht, Jugendstrafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Dr. Ahmadi antwortet zeitnah und sehr ausführlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Frage um 21:36 Uhr gestellt, um 22:00 ausführliche Antwort erhalten, eine Rückfrage war nicht erforderlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Die Antwort war kompetent und ging gut auf meine Frage ein. Ich war zufrieden. ...
FRAGESTELLER