Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gem. § 23 EStG
steuerpflichtig. Darunter fallen auch Veräußerungen von Immobilien.
§ 23 EStG
ist zudem auch anwendbar, wenn die Veräußerung innerhalb der Familie erfolgt. Ein Gewinn aus der von Ihnen beabsichtigten Veräußerung Ihres Miteigentumsanteils an Ihre Ehefrau ist daher ebenfalls zu versteuern. Ein Familien- oder Ehegattenprivileg existiert nicht.
Die Spekulationsfrist beim Hausverkauf beträgt 10 Jahre. Wenn zwischen Anschaffung der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen ist der Gewinn aus der Veräußerung steuerfrei. In Ihrem Fall ist die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen. Auch der weitere Ausnahmetatbestand der sog. Selbstnutzung dürfte vorliegend nicht greifen, da Sie nach Ihren Angaben das Objekt bereits nicht mehr selbst bewohnen.
Zur Meidung der Versteuerung Ihres Gewinns, wäre Ihnen daher grundsätzlich anzuraten, den Ablauf der Spekulationsfrist noch abzuwarten. Maßgebend für die Bestimmung des Ablaufs der 10-jährigen Spekulationsfrist ist das Datum der Beurkundung des Kaufvertrages von 2007.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
10. Dezember 2015
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11:51
Antwort
vonRechtsanwalt Mikio Frischhut
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