Sehr geehrte Ratsuchende,
nein, das Gericht wird diese Sicherheit nicht annehmen:
Zulässig sind
von der Bundesbank bestätigte Schecks;
Verrechnungsschecks, die von einem Kreditinstitut ausgestellt sind, das im Inland für Bankgeschäfte zugelassen ist und die im Inland zahlbar sind.
Da der Scheck, so wie Sie es schildern, nicht darunter fällt, darf das Amtsgericht diesen nicht annehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Der Scheck an sich scheint in Ordnung zu sein. Aber der Bieter ist nicht Inhaber des Schecks sondern die Firma seines Vaters.
Sehr geehrte Ratsuchende,
das mag ja sein.
Aber solange es sich bei der Firma nicht ein genanntes Kreditinstitut handelt, darf und wird der Rechtspfleger beim Amtsgericht diesen nicht annehmen.
Durch die Änderung des ZVG ist nun einmal dieses so vorgegeben und nicht zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle