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Sicherheit durch Scheck

| 13. April 2011 17:07 |
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Strafrecht


Beantwortet von


17:35

In einem Immobilien Zwangsversteigerungverfahren hat ein Bieter einen Scheck über 100000€ als Sicherheit gegeben der auf die Firma seines Vaters ausgestellt ist(ohne Indossament). Darf diese Sicherheit vom Amtsgericht angenommen werden.

13. April 2011 | 17:29

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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Sehr geehrte Ratsuchende,

nein, das Gericht wird diese Sicherheit nicht annehmen:

Zulässig sind

von der Bundesbank bestätigte Schecks;

Verrechnungsschecks, die von einem Kreditinstitut ausgestellt sind, das im Inland für Bankgeschäfte zugelassen ist und die im Inland zahlbar sind.

Da der Scheck, so wie Sie es schildern, nicht darunter fällt, darf das Amtsgericht diesen nicht annehmen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 13. April 2011 | 17:32

Der Scheck an sich scheint in Ordnung zu sein. Aber der Bieter ist nicht Inhaber des Schecks sondern die Firma seines Vaters.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. April 2011 | 17:35

Sehr geehrte Ratsuchende,

das mag ja sein.

Aber solange es sich bei der Firma nicht ein genanntes Kreditinstitut handelt, darf und wird der Rechtspfleger beim Amtsgericht diesen nicht annehmen.

Durch die Änderung des ZVG ist nun einmal dieses so vorgegeben und nicht zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 13. April 2011 | 17:40

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Stellungnahme vom Anwalt:

Die Antwort entspricht der Gesetzeslage, so dass sehrwohl geholfen wurde. Die Gesetzeslage kann nicht geändert werden. Die Bewertung liegt daher neben der Sache.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 13. April 2011
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