Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Schleswig-Holstein: Überhang von Ästen

| 11. März 2007 17:55 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


18:08

Zusammenfassung

Muss man als Grundstückseigentümer Überhang von Ästen der Nachbarbäume dulden?

Überhängende Äste von Bäumen auf dem Nachbargrundstück müssen nicht geduldet werden, wenn sie die Nutzung des eigenen Grundstücks beeinträchtigen. Der Grundstückseigentümer kann den Nachbarn auffordern, den Überhang innerhalb einer angemessenen Frist von z.B. 14 Tagen zu beseitigen. Kommt der Nachbar dem nicht nach, darf man die überstehenden Äste selbst abschneiden, sofern eine deutliche Beeinträchtigung vorliegt.

Muss ich den Überhang von Ästen der Bäume auf dem Nachbargrundstück dulden und falls nicht, was darf ich dagegen unternehmen?
Ein Einspruch gegen die Anpflanzung wurde seinerzeit nicht eingelegt, aber die Überhänge stellen inzwischen eine deutliche Beeinträchtigung dar und werden ja auch jedes Jahr noch größer.

11. März 2007 | 18:21

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,



den Überhang müssen Sie nicht dulden. Fordern Sie den Nachbarn mit einer angemessenen Frist von 14 Tage auf (notfalls schriftlich mit Einschreiben/Rückschein), den Überhang zu beseitigen.

Macht er dieses nicht, können Sie nach § 910 BGB (nachzulesen über meine homepage) dann die überstehenden Äste selbst abschneiden.

Da Sie ausführen, dass eine deutliche Beeinträchtigung besteht, ist dieses ein gangbarer Weg.


Bevor die Sache eskaliert, können Sie aber auch den Schiedsmann der Gemeinde anschreiben. Dieses setzt sich dann mit allen Beteiligten zusammen und wird versuchen, eine Lösung, die allen Beteiligten gerecht wird, zu finden.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 16. März 2007 | 13:38

Nun muss ich dochnoch eine Zusatzfrage stellen: Was muss mindestens gegeben sein, damit die Überhänge nicht geduldet werden müssen? Der "Kontrahent" meint, die vorliegende Beeinträchtigung müsse meinerseits hingenommen werden, weil sie unerheblich sei und ein Zurückschneiden der Äste unzumutbar.
Vielen Dank bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. März 2007 | 18:08

Nein, der Überhang allein reicht aus, um den ÜBERHANG zu beseitigen. Die wesentliche Beeinträchtigung würde nur bei vollständigen Entfernung der Pflanze greifen.

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Vielen Dank, superschnell und spart den Weg zur Kanzlei!

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER
5/5,0

Vielen Dank, superschnell und spart den Weg zur Kanzlei!


ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht