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Scherz erlaubt---Geb.Datum gefälscht....

6. März 2007 15:39 |
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Internetrecht, Computerrecht


Meine 10-jährige Tochter hat sich einen "Scherz" im Internet bei condome.tv erlaubt und die Adresse meines Sohnes(15) angegeben und sein Alter gefälscht. Daraufhin hat er ein Gratiskondom geschickt bekommen und soll nun weitere 12 Monate immer wieder welche abnehmen ,vor allen Dingen aber erstmal eine happige Gebühr zahlen .
An den Support kann ich schreiben was ich will ,die lassen`s einfach nicht gutsein !Er hätte ja nach 14 Tagen kündigen können ,schreiben die.Aber er wußte doch gar nicht ,das er das hätte tun müssen.Ich solle den "Täter" bei der Polizei anzeigen...meine 10-jährige....ich bin total baff.
Dürfen die das überhaupt ?Muß ich das jetzt wirklich bezahlen?

Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese auf der Grundlage der von Ihnen geschilderten Tatsachen sowie unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Grundsätzlich sind nur Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres geschäftsunfähig, können also keine Verträge abschließen. Danach kommt es darauf an, ob die Eltern die Zustimmung zu dem Rechtsgeschäft erklären. Einer solchen Zustimmung bedarf es nur dann nicht, wenn die Kinder die Käufe mit ihrem Taschengeld bewerkstelligen und der Kauf sich auch im Rahmen dessen hält, was man normalerweise mit Taschengeld kauft.

Bei Ihrer Tochter ist es so, dass sie in fremden Namen eine Erklärung zu einem Vertrag abgegeben hat, welchen Sie als Eltern nicht genehmigen. Dadurch ist der Vertrag unwirksam. Ihre Tochter konnte mangels Vertretungsmacht auch nicht Ihren Sohn verpflichten.

Dadurch, dass Sie öfter mit dem Support telefoniert haben, haben Sie dem Vertragspartner dies auch zur Kenntnis gegeben.

Das bedeutet, dass es keine Rechtsgrundlage für die Forderungen von condome.tv gibt. Sie müssen Ihre Tochter auch nicht anzeigen, abgesehen davon, dass sie mit 10 Jahren noch nicht strafmündig ist.

Ich rate Ihnen, dies an den Gegner zu schreiben und ihn aufzufordern, von weiteren Forderungen abzusehen. Wenn Sie danach weiter angeschrieben werden, sollten Sie sich rechtliche Vertretung suchen, wofür ich Ihnen gerne zur Verfügung stehe.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen die hier nur mögliche erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Maldonado
- Rechtsanwältin -

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