Hallo,
wir haben Büroräume (gewerblicher Mietvertrag) im EG gemietet. Direkt vor den Büros befinden sich ebenfalls von uns angemietete Parkplätze. Am Wochenende, wenn das Büro nicht besetzt ist, werden die Parkplätze auch von anderen Anwohnern genutzt, da sie sind absperrbar sind. Vermutlich durch ein Auto wurden zwei Fassadenplatten beschädigt. Der Schadenszeitpunkt ist leider nicht mehr feststellbar. Laut Befragung unserer Mitarbeiter hat keiner von uns den Schaden verursacht. Der Vermieter hat den Schaden durch eine Fachfirma beheben lassen, jedoch direkt uns als Rechnungsempfänger angegeben.
Müssen wir wirklich diese Kosten übernehmen ?
nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung werden Sie die Kosten nicht tragen müssen.
Zunächst kann der Vermieter nicht einfach Sie als Rechnungsempfänger benennen - so einen Vertrag zulasten Dritter erkennt die Rechtsordnung nicht an; ein Ausnahmefall liegt nicht vor.
Zudem hätte der Vermieter Ihnen Gelegenheit geben müssen, den Schaden selbst zu beseitigen, WENN SIE DENN ÜBERHAUPT ZUR SCHADENSBESEITIGUNG VERPFLICHTET SIND.
Und genau das ist zu verneinen:
Denn treten während der Mietzeit Schäden am Mietobjekt auf, so ist der Vermieter zur Instandsetzung verpflichtet, was unabhängig davon gilt, welche Schadensursache im einzelnen vorliegt, SOFERN der Schaden nicht von Ihnen als Mieter oder ein dem Mieter zuzurechnder Dritter (z.B. Besucher) verursacht worden ist.
Und nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung war es wohl ein Dritter, was Ihnen nicht angelastet werden kann.
Möglicherweise kann sich aus dem Vertrag selbst eine andere rechtliche Würdigung ergeben, so dass Sie den Vertrag vorsorglich noch ergänzend prüfen lassen sollten. Das kann auch über unser Büro erfolgen.