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Sachspende ohne Spendenbescheinigung

4. Juli 2022 11:33 |
Preis: 60,00 € |

Vereinsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

wir als Verein e.V. haben in den vergangenen Jahren Futterspenden aus Betriebsvermögen von Firmen erhalten. Es gibt keinen Beleg und keine Spendenbescheinigung und keine Wertermittlung. Diese Futterspenden wurden in der Buchhaltung nicht erfasst. unser alter Vorstand befürchtet jetzt, dass der neue Vorstand hieraus eine große Sache macht, z.B. fehlerhafter Jahresabschluss, obwohl sich das Jahresergebnis dadurch ja nicht ändern würde. Die Futterspenden wurden satzungsgemäß verwendet.






Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Ein gemeinnütziger Verein , darf Spenden annehmen und Spendenbescheinigungen direkt ausstellen.
Der Spender benötigt die Spendenbescheinigung bei Spenden über 200 € für die steuerliche Geltendmachung, was im Umkehrschluss bedeutet, dass der Verein eine solche Bescheinigung ausstellen muss und dem Spender zusenden.

Eine Haftung ist nämlich grundsätzlich denkbar nach § 10 b Abs. 4 2. Satz EStG. Dieser lautet wie folgt:

„Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer."

Auch besteht die Pflicht, die Spenden zu notieren und Kopien der Spendenbescheinigungen 10 Jahre aufzubewahren.

Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben. Sie können gerne zur Präzisierung die kostenlose Nachfragefunktion nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Draudt
Rechtsanwältin

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