Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Ein gemeinnütziger Verein , darf Spenden annehmen und Spendenbescheinigungen direkt ausstellen.
Der Spender benötigt die Spendenbescheinigung bei Spenden über 200 € für die steuerliche Geltendmachung, was im Umkehrschluss bedeutet, dass der Verein eine solche Bescheinigung ausstellen muss und dem Spender zusenden.
Eine Haftung ist nämlich grundsätzlich denkbar nach § 10 b Abs. 4 2. Satz EStG. Dieser lautet wie folgt:
„Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer."
Auch besteht die Pflicht, die Spenden zu notieren und Kopien der Spendenbescheinigungen 10 Jahre aufzubewahren.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben. Sie können gerne zur Präzisierung die kostenlose Nachfragefunktion nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
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