Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Sie müssen sich zunächst an die Bauaufsicht wenden, um herauszufinden, ob die Anlage genehmigt wurde.
Gegebenenfalls können Sie auch die Miete kürzen und der Vermieter ist auch in der Pfliicht, sich um die Störung zu kümmern.
Wichtig ist ein Lärmprotokoll, welches Sie offenbar schon haben.
In einem vergleichbaren Urteil bezüglich einer Luftwärmepumpe hatte die Bauaufsicht verfügt, den zur Nachtzeit in der TA Lärm festgelegten Immissionsschutzwert von 35 dB(A) nicht zu überschreiten, Urteil VG Saarlouis, Az.: 5 K 1528/11.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt Rechtsanwältin
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