Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Diie Bausparkasse hat auf Antrag eine Auszahlung nicht vorgenommen. D.h. der Antrag wurde abgelehent bzw. nicht ausgeübt. Folglich können Sie den Auftrag, da dieser nicht angenommen wurde zurücknehmen.
2. Teilen Sie daher der Bausparkasse schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) mit, dass Sie den Antrag auf Auszahlung zurücknehmen und zunächst den Bausparvertrag weiter ansparen möchten.
3. Das Schreiben an die Bausparkasse sollte möglichst vor Rückzahlung des Darlehens durch Ihren Bruder aufsetzen und versenden.
4. Sollte die Bausparkasse Ihrem geänderten Antrag nicht entsprechen, haben Sie die Möglichkeit die entgangenen Vertragszinsen als Schadensersatz geltend zu machen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Hat die Bausparkasse ein gewisse Frist innerhalb der Sie den Antrag auf Auszahlung bearbeiten muss/kann, denn eine schriftliche Ablehnung ist durch die Bausparkasse nicht gesendet worden. Welche Begründung soll ich in dem Schreiben aufführen bzw. welchen Wortlaut soll ich verwenden, damit das Schreiben auch rechtssicher ist?
Vielen Dank für die Rückmeldung.
da die Bausparkasse den Antrag nicht ausdrücklich abgeleht bzw. nicht zeitnah angenommen hat, ist der Antrag erloschen, § 146 BGB
:
Rein vorsorglich sollten Sie gemäß § 130 Abs. 1 BGB
die Rüknahme der Willenserklärung vornehmen.
Teilen Sie daher der Bausparkasse mit, dass sie den Auszahlungsantrag als erloschen ansehen und rein vorsorglich die Rücknahme erklären. Bestehen sie weiterhin auf Fortführung des Bausparvertrages.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit besten grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt