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Rücknahme Zuteilung Bausparvertrag

27. Januar 2016 22:24 |
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Beantwortet von

Zusammenfassung

Rücknahme eines Antrages auf Auszahlung des Bausparguthabens, nachdem die Auszahlung aufgrund eines Sicherungsfalles abgelehnt wurde.

Hallo,

vor ca. 2 Jahren wurde von mir die Zuteilung von meinem zuteilungsreifen Bausparvertrag in Auftrag gegeben. Ich wollte auf das Bauspardarlehen verzichten und mir die Bausparsumme auszahlen lassen.
Bei der Bausparkasse war ich jedoch als Bürge für meinen Bruder hinterlegt, der bei der Bausparkasse ein Darlehen hatte. Das Darlehen von meinem Bruder war zu dieser Zeit von der Bausparkasse gekündigt worden.
Deshalb weigerte sich die Bausparkasse mir das Geld auszuzahlen. Ich bekam dazu keine schriftliche Stellungnahme. Der Bausparvertrag war nicht als Sicherheit für das Darlehen hinterlegt. Die Bank wollte sich jedoch mit meinem Privatvermögen für weitere Schritte absichern und behielt das Geld ein.
Das Darlehen wird demnächst von meinem Bruder zurückbezahlt, somit besteht nicht mehr die Notwendigkeit der Absicherung durch meinen Bausparvertrag. Die Bausparkasse wird dann den Bausparvertrag auszahlen wollen (hat 4,5% Sparzins)

Ich möchte jetzt, 2 Jahre später, den Bausparvertrag nicht mehr ausbezahlt haben, sondern weiter laufen lassen.
Welche Möglichkeiten habe ich, damit ich die Auszahlung verweigern kann und den Bausparvertrag weiter laufen lassen kann.

28. Januar 2016 | 00:11

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Diie Bausparkasse hat auf Antrag eine Auszahlung nicht vorgenommen. D.h. der Antrag wurde abgelehent bzw. nicht ausgeübt. Folglich können Sie den Auftrag, da dieser nicht angenommen wurde zurücknehmen.

2. Teilen Sie daher der Bausparkasse schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) mit, dass Sie den Antrag auf Auszahlung zurücknehmen und zunächst den Bausparvertrag weiter ansparen möchten.

3. Das Schreiben an die Bausparkasse sollte möglichst vor Rückzahlung des Darlehens durch Ihren Bruder aufsetzen und versenden.

4. Sollte die Bausparkasse Ihrem geänderten Antrag nicht entsprechen, haben Sie die Möglichkeit die entgangenen Vertragszinsen als Schadensersatz geltend zu machen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

Rückfrage vom Fragesteller 28. Januar 2016 | 19:01

Hat die Bausparkasse ein gewisse Frist innerhalb der Sie den Antrag auf Auszahlung bearbeiten muss/kann, denn eine schriftliche Ablehnung ist durch die Bausparkasse nicht gesendet worden. Welche Begründung soll ich in dem Schreiben aufführen bzw. welchen Wortlaut soll ich verwenden, damit das Schreiben auch rechtssicher ist?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Januar 2016 | 21:25

Vielen Dank für die Rückmeldung.

da die Bausparkasse den Antrag nicht ausdrücklich abgeleht bzw. nicht zeitnah angenommen hat, ist der Antrag erloschen, § 146 BGB :

Rein vorsorglich sollten Sie gemäß § 130 Abs. 1 BGB die Rüknahme der Willenserklärung vornehmen.

Teilen Sie daher der Bausparkasse mit, dass sie den Auszahlungsantrag als erloschen ansehen und rein vorsorglich die Rücknahme erklären. Bestehen sie weiterhin auf Fortführung des Bausparvertrages.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit besten grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt

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