Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Risiken / Folgen Tuningmaßnahmen 50ccm

| 12. April 2023 17:11 |
Preis: 70,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Hallo,

sagen wir mal so, falls ich einen Kleinkraftrad 50ccm mit Baujahr 1981 und freiwillige Zulassung habe, das aber durch technische Änderungen schneller fährt als auf der Zulassungbescheinigung Teil 1 Ziffern T (Höchstgeschwindigkeit in km/h) eingegeben ist. In dem Beispiel ist bei T auf dem Teil 1: 49 km/h.
Führerschein im Besitz: B inkl. AM

Hier wären die Risiken / Folgen:


1. Erloschen der Betriebserlaubnis
Da das Kleinkraftrad geändert wurde.
Folgen: Keine Straftat sondern Ordnungswidrigkeit mit maximale Strafe 90€ und 1 Punkt in Flensburg richtig?


2. KFZ-Haftpflichtversicherung
Wann kann die Haftplichtversicherung Geld von mir zurückholen? (Regress)
Nur wenn ich an dem Unfall schuld war und der Unfall durch die Tuningmaßnahmen nachgewiesen werden kann richtig? In diesem Fall kann die Versicherung von mir maximal 5000€ als Regress zurückholen richtig?

3. Gültige Fahrererlaubnis
Da das Kleinkraftrad vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurde und immer noch einen 50ccm ist, wäre die Straftat Fahren ohne Fahrererlaubnis nur wenn das Moped mehr als 60kmh laufen würde richtig? Gibt es da noch Toleranzen, ab wie viel km/h ein Fahren ohne Fahrererlaubnis wäre? Sind das 60kmh + 10% = 66kmh? Oder 20%?
Ab wie viel km/h sieht der Richter nach einer Straftat Fahren ohne Fahrererlaubnis?

Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe und detaillierte Rückmeldung.

Freundliche Grüße

Einsatz editiert am 12. April 2023 21:43

13. April 2023 | 21:32

Antwort

von


(369)
Am Karlsplatz 3
80335 München
Tel: 08954194866
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Katharina-Larverseder-__l108623.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Fragen, welche ich Ihnen gerne wie folgt beantworte:

1.
Ja, das Ändern des Kleinkraftrads führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 90€ und einem Punkt in Flensburg geahndet werden kann.

2.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung kann in der Tat Regressansprüche stellen, wenn der Unfall aufgrund der technischen Änderungen des Kleinkraftrads verursacht wurde. Allerdings muss die Versicherung nachweisen können, dass die Änderungen ursächlich für den Unfall waren. Die maximale Regresssumme beträgt in der Regel 5.000€.

3.
Für Kleinkrafträder mit einem Hubraum von 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h benötigt man lediglich die Fahrerlaubnisklasse AM. Da das betreffende Kleinkraftrad vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurde, ist auch eine gültige Fahrerlaubnis vorhanden. Die Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" würde nur dann vorliegen, wenn das Kleinkraftrad schneller als 60 km/h fahren würde. Eine Toleranz von 10% oder 20% gibt es hier nicht. Ab welcher Geschwindigkeit der Richter eine Straftat annimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann nicht pauschalisiert werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B.
Rechtsanwältin


Rückfrage vom Fragesteller 13. April 2023 | 21:45

Sehr geehrte Frau Larverseder,

vielen Dank erstmal für Ihre detaillierte Antwort.

Zu dem Punkt 3, ich verstehe, dass wir die Toleranz nicht pauschalisieren können jedoch könnte ich mich nicht vorstellen, dass falls das Moped 61kmh laufen würde, dass die Straftat Fahren ohne Fahrererlaubnis für 1kmh zu viel ausgestellt wird. Haben Sie da nur so aus Erfahrungen Toleranzwerte mitgekriegt? Ich verstehe natürlich das Ihre Antwort nicht für jeden Fall verwendet werden könnte.

Vielen Dank vorab.
Einen schönen Abend noch.

MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. April 2023 | 22:46

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

In der Tat gibt es keine pauschalen Toleranzwerte, da dies immer vom Einzelfall abhängt und von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden kann, wie zum Beispiel von der Art der Straße, der Verkehrslage und dem Verhalten des Fahrers. Im Allgemeinen ist es jedoch unwahrscheinlich, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung von nur 1 km/h dazu führt, dass ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis fährt.

Die Frage, ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis fährt, ist nicht einfach zu beantworten, da dies von vielen Faktoren abhängt und von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Im Allgemeinen wird jedoch davon ausgegangen, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h als "erheblich" angesehen wird und eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis darstellen kann. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Entscheidung, ob eine Straftat vorliegt oder nicht, immer von einem Richter getroffen wird und von vielen Faktoren abhängt, einschließlich der Art und Schwere des Verstoßes, dem Verhalten des Fahrers und anderen Umständen.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 15. April 2023 | 22:21

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Katharina Larverseder »