Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Fragen, welche ich Ihnen gerne wie folgt beantworte:
1.
Ja, das Ändern des Kleinkraftrads führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 90€ und einem Punkt in Flensburg geahndet werden kann.
2.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung kann in der Tat Regressansprüche stellen, wenn der Unfall aufgrund der technischen Änderungen des Kleinkraftrads verursacht wurde. Allerdings muss die Versicherung nachweisen können, dass die Änderungen ursächlich für den Unfall waren. Die maximale Regresssumme beträgt in der Regel 5.000€.
3.
Für Kleinkrafträder mit einem Hubraum von 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h benötigt man lediglich die Fahrerlaubnisklasse AM. Da das betreffende Kleinkraftrad vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurde, ist auch eine gültige Fahrerlaubnis vorhanden. Die Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" würde nur dann vorliegen, wenn das Kleinkraftrad schneller als 60 km/h fahren würde. Eine Toleranz von 10% oder 20% gibt es hier nicht. Ab welcher Geschwindigkeit der Richter eine Straftat annimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann nicht pauschalisiert werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B.
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Katharina Larverseder
Am Karlsplatz 3
80335 München
Tel: 08954194866
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Katharina-Larverseder-__l108623.html
E-Mail:
Sehr geehrte Frau Larverseder,
vielen Dank erstmal für Ihre detaillierte Antwort.
Zu dem Punkt 3, ich verstehe, dass wir die Toleranz nicht pauschalisieren können jedoch könnte ich mich nicht vorstellen, dass falls das Moped 61kmh laufen würde, dass die Straftat Fahren ohne Fahrererlaubnis für 1kmh zu viel ausgestellt wird. Haben Sie da nur so aus Erfahrungen Toleranzwerte mitgekriegt? Ich verstehe natürlich das Ihre Antwort nicht für jeden Fall verwendet werden könnte.
Vielen Dank vorab.
Einen schönen Abend noch.
MfG
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
In der Tat gibt es keine pauschalen Toleranzwerte, da dies immer vom Einzelfall abhängt und von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden kann, wie zum Beispiel von der Art der Straße, der Verkehrslage und dem Verhalten des Fahrers. Im Allgemeinen ist es jedoch unwahrscheinlich, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung von nur 1 km/h dazu führt, dass ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis fährt.
Die Frage, ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis fährt, ist nicht einfach zu beantworten, da dies von vielen Faktoren abhängt und von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Im Allgemeinen wird jedoch davon ausgegangen, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h als "erheblich" angesehen wird und eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis darstellen kann. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Entscheidung, ob eine Straftat vorliegt oder nicht, immer von einem Richter getroffen wird und von vielen Faktoren abhängt, einschließlich der Art und Schwere des Verstoßes, dem Verhalten des Fahrers und anderen Umständen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin