Guten Morgen,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage. Dem Grunde nach stehen Ihnen durchaus Ansprüche (Schadensersatz und ggf Schmerzensgeld) zu. Jedoch müssten Sie zunächst einen Schaden nachweisen. Das Rettungsdienstgesetz RLP definiert eine Hilfsfrist (Fahrzeit) von 15 Minuten für an einer gut erschlossenen Einsatzstelle. Dies bedeutet jedoch wiederum nicht, dass diese Hilfsfrist in 100% eingehalten werden muss.
Um nun abschätzen zu können, ob Sie (in diesem Fall im Rahmen eines Amtshaftungsanspruchs) vorgehen können ist zunächst zu klären, welche Schäden Ihnen entstanden sind. Sodann ist das Protokoll von der zuständigen Rettungsleitstelle anzufordern, um abschätzen zu können, ob richtig disponiert wurde.
Sollten sich dann Fehler nachweisen lassen, die kausal für einen Schaden bei Ihnen sind, dann kann man diese Schäden entsprechend geltend machen.
Alleine aufgrund der Verzögerung wird es schwierig, da es schlichtweg unmöglich ist für alle Eventualitäten vorzubeugen.
Der nächste Schritt wäre also die Akten und Protokolle einzusehen. Damit können Sie einen versierten Anwalt beauftragen, der sich aber eben auch in der Materie Rettungsdienstrecht auskennen sollte.
Ich hoffe, dass ich Ihnen schon einmal helfen konnte. Für Rückfragen können Sie sehr gerne die kostenfreie Rückfrage-Funktion nutzen.
Beste Grüße aus Pforzheim
Jan Gregor Steenberg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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