Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage beantworten wir unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt:
Unterstellt, dass beide Ehegatten mmit gleichen Teilen an der GbR beteiligt sind (50:50), handelt es sich nach Ihrer Schilderung um zwei Unternehmer, welche auch gegenseitig Rechnungen für die erbrachten Dienste stellen können.
Zum Zwecke der Dokumentation der vereinbarten Leistungen wäre ein Dienstvertrag empfehlenswert.
Die von Ihnen weiter angesprochene Frage könnte nur im Bereich der sog. Abfärbetheorie relevant werden, deren Konstellation aber nicht vorliegen dürfte (dies würde besagen, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Ihre freiberuflichen Einkünfte gewerblich "infiziert" werden, sprich Sie auch dafür ggf. Gewerbesteuer zahlen müssten).
Wir hoffen Ihnen damit eine erste Einschätzung gegeben zu haben, und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Sehr geehrter Herr G.,
danke für Ihre Beantwortung! Gilt Ihre Aussage auch, wenn ich, als Rechnungsstellerin, 70% und meine Mann 30% der Anteile halte?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Abfärbetheorie dann greifen würde, wenn ich z.B. Umsatzprovisionen auf die Onlineshopumätze in Rechnung stellen würde?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
JPB
Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Nachfrage beantworten wir Ihnen gerne wie folgt:
Ja, das funtioniert auch bei der von Ihnen gennanten Aufteilung. Das Problem der Abfärbetheoerie stellt sich nicht bei der von Ihnen genannten Konstellation.