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Räumungsklage Räumungsfrist verlängern

21. Juli 2023 09:17 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Unsere erste Anwältin war wohl nicht besonders und wir haben in erster Instanz die Räumungsklage verloren, da die Gegenseite gelogen hat, dass sich die Balken biegen und die Zeugen nicht gehört wurden.
Jetzt hat die Berufung angezeigt, diese ablehne zu wollen.
Unser Anwalt meint außer einen Vergleich (der sicher unsinnig erscheint), wäre nun kaum mehr eine Möglichkeit die sofortige Räumung zu verhindern. Also dass man so einen Prozess verliert ist erschreckend.
Nur gibt es jetzt noch einen Möglichkeit wenigstens die Räumungsfrist zu verlängern?
Das würde sehr helfen und könnte eine Lehre für alle anderen sein, sofort ausziehen zu müssen wenn der böse Vermieter nur mit Lügen arbeitet.
Danke

21. Juli 2023 | 10:06

Antwort

von


(1622)
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01796 Pirna
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Sehr geehrter Ratssuchender,

es ist leider ausgeschlossen, ohne die Schriftsätze, das Verhandlungsprotokoll und das Urteil zu kennen, eine abschließende rechtliche Bewertung abzugeben.

Eine verlängerte Räumungsfrist können Sie aber im Wege eines Vergleichs erreichen.

Hier sollten Sie auf Ihre Anwältin vertrauen, die den Prozessstoff und insbesondere die Beweislage kennt.

Es wäre sinnlos, (nach richterlichen Hinweis) ein abschlägiges Urteil in Kauf zu nehmen. Eine verlängerte Räumungsfrist außer über einen Vergleich dürfte jetzt nicht mehr möglich sein.

Durch die Dauer des Verfahrens haben Sie praktisch bereits eine lange Räumungsfrist.



Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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