Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Bezüglich Ihres Vorhabens sehe ich aus rechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Da Sie sicherstellen, dass es sich um öffentlich zugängliche Informationen handelt und die jeweiligen Organisationen über den Eintrag unterrichtet werden, geraten Sie nicht in die Gefahr einer Abmahnung. Sie müssen bei der Gestaltung Ihrer Webseite lediglich dafür Sorge tragen, dass Sie nicht den Eindruck erwecken, dass die aufgeführten Organisationen mit Ihnen wirtschaftlich verbunden sind oder Förderer Ihres Vereins sind. Ansonsten setzen Sie dich der Gefahr einer Markenverletzung aus.
Ich habe mir Ihre Webseite angesehen und dies sieht in der bisherigen Form so in Ordnung aus.
Wenn Sie eine Organisation listen, die dem Eintrag widersprochen hat, so hat diese einen Unterlassungsanspruch gegen Sie. Ich gehe aber davon aus, dass Sie den Eintrag dann ohnehin entfernen würden.
Vorsichtig sollten Sie jedoch bei der Einbindung von Bildern und Logos sein. Dies stellt grundsätzlich ohne ausdrückliches Einverständnis des Rechteinhabers eine Urheberrechtsverletzung dar, die Ansprüche nach § 97 UrhG
auslöst. Ob Sie ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln, ist dabei für die Bejahung einer Verletzung unerheblich, es mindert lediglich die Höhe der fiktiven Lizenzgebühren.
Ich habe gesehen, dass Sie auch Fotos von den Organisationen online stellen. Hier müssen Sie sicherstellen, dass die Organisation der Verwendung zugestimmt hat. Ein bloßes Schweigen auf Ihren Hinweis via E-Mail ist nicht ausreichend.
Bei Durchsicht der Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite ist mir zudem aufgefallen, dass diese nicht vollständig ist. Gerne können Sie mich bzgl. einer Überarbeitung der Erklärung beauftragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
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