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Publikation eines Geschäftskonzeptes

1. November 2009 19:37 |
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Sozialversicherungsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beabsichtige ein neuartiges und in Deutschland einmaliges Geschäftskonzept professionell vermarkten zu lassen, dass zwar mittlerweile gemäß dem Stand der Rechtsprechung legalisiert ist, aber aufgrund seiner Brisanz und in Hinsicht auf Urheber- und Verwertungsrechte einer rechtlichen Absicherung bedarf. Ich könnte mir hierzu für Sie eine größere Beteiligung an den Einnahmen vorstellen, falls Interesse an einer solchen Konstellation bestehen würde.
Gegenstand des Konzeptes ist die "freiberufliche" Tätigkeit eines Kfz-Mechatronikers (Karosseriebauers, Kfz-Elektrikers, Kfz-Lackierers etc.), der in jede x-beliebige Werkstatt mit Weisungsgebundenheit, festen Arbeitszeiten, Stundenlohn usw. integriert sein kann und dennoch von den überwachenden Organen bzw. der Rechtsprechung als selbstständiger Unternehmer statuiert wird.
Interessant ist dieses Geschäftskonzept für jeden Beschäftigten in der Kfz-Branche, der als Arbeitnehmer zu wenig Einkommen erzielt und durch die Umwandlung des Arbeitsverhältnisses in eine selbstständige Tätigkeit den Stundenlohn um ein vielfaches steigern kann. Ebenso interessant ist dieses Konzept für den Arbeit- bzw. Auftraggeber, der nun einen Selbstständigen in seiner Werkstatt beschäftigen kann, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Dies ist kein Scherz, sondern das Ergebnis eines 12 Jahre dauernden Rechtstreits in den u. a. die LVA Baden-Württemberg, die LVA Südbayern, die Einzugsstelle der Regionalniederlassung der AOK, die BfA in Berlin, das regionale Finanzamt, das LAG, das LSG sowie der Landtag von Baden-Württemberg mit 2 Petitionen involviert waren.
Nachdem alle Beteiligten einstimmig die Meinung vertreten, dass es sich eben um eine selbstständige Beschäftigung handelt und mir sämtliche Unterlagen die dies bestätigen vorliegen, bietet es sich natürlich an, ein derartiges Geschäftskonzept publik zu machen.
Wenn Sie nähere Informationen wünschen bzw. Interesse an einer Zusammenarbeit hätten, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht.

Danke.

Eingrenzung vom Fragesteller
7. November 2009 | 12:13
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