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Provision an Vergleichsportal

| 26. Januar 2011 18:27 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Bei der Suche nach einem Stromanbieter habe ich über geld.de ein Vergleich angestellt.

Den günstigsten Stromanbieter habe ich ausgewählt und die Daten eingegeben, damit der Stromwechsel in Bearbeitung geht.

Am Ende (als ich es abgeschickt hatte), kam die Bestätigung mit der zugeteilten Vorgangsnummer etc.

Nun buchen die noch eine Gebühr von 49,00 EUR ab.

Ich habe anschliessend nach 3 Minuten einen Widerruf geschickt an den Stromanbieter und an geld.de.

Geld. de wird trotzdem 49,00 EUR abbuchen, für die Leistung, dass Sie mir einen günstigen Vertrag rausgesucht haben, welchen ich in der Suchmaschine durch eingabe meiner PLZ und Personenanzahl automatisch angezeigt bekommen habe und dafür, dass geld.de die Daten an den Stromanbieter etc. schickt.

Meinen Sie, ob ich die 49,00 EUR dennoch zahlen muss.

Zumal ich nicht informiert wurde, dass dies Geld kostet (bei Geld.de) und die Firma eine "Provision" von 49, 00 EUR erhält. Egal was ich dort mache oder bestelle.

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Ich sehe nach Ihren Angaben keine Verpflichtung zur Zahlung. Sie sollten die Lastschrift zurückgehen lassen, falls der Betrag bereits abgebucht wurde.

Sie sind zur Zahlung nur verpflichtet, wenn es hierfür eine vertragliche Grundlage gibt. Der Anbieter müsste also ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Dienste Kosten verursachen.

Sie haben ab Vertragsschluss eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, die aber erst zu laufen beginnt, wenn Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt worden sind. Nach Ihren Angaben ist der Widerruf rechtzeitig und formgerecht (etwa per mail) erfolgt. Es ist dann kein Vertrag zustande gekommen und Sie schulden auch keinen Ersatz für irgendwelche Aufwendungen. Der Widerruf löst keine Pflicht aus, derartige Kosten zu tragen.

Ein Provisionsanspruch scheidet aus, weil durch Ihren Widerruf kein Vertrag besteht und damit die Grundlage einer Provision entfallen ist.



Rückfrage vom Fragesteller 26. Januar 2011 | 19:02

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Geld.de teilt auf Nachfrage mit, dass die Begleichung der 49 EUR in jedem Falle zu zahlen ist, da sie eine Leistung erbracht haben, indem Sie meinen Vertrag an den entsprechenden Anbieter weitergeleitet haben, welchen ich mir über Geld.de ausgesucht habe. Das war heute um 17:00 Uhr, mit dem Tarif. Die buchen das also in den nächsten Tagen ab.

Gleichgültig ob ich den Vetrag bei dem zugeteilten Stromanbieter storniere, hat dieses nichts mit der Bezahlung der 49,00 EUR an Geld.de zu tun. So Geld.de.

Somit gehe ich davon aus, dass ich LEIDER verpflichtet bin, den Gebührenaufwand zu übernehmen. Wenngleich ich persönlich keinen HInweis (vor Absendung) auf der Seite erkennen konnte, dass ich in jedem Falle 49,00 EUR zahlen muss und auch in den AGB''s nichts erkennen konnte, woraus dies schlüssig hervorgeht.

Die Rücklastschriftkosten wären dann auch zusätzlich von mir zu entrichten. Allerdings ist mir nicht bekannt, ob geld.de berechtigt ist diese 49,00 EUR zu kassieren, wenn ich widerrufe.


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Januar 2011 | 23:39

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.

Das Weiterleiten des Vertrages löst nicht automatisch einen Vergütungsanspruch aus, sondern nur, wenn es eine ausdrückliche Vereinbarung gibt. Kosten müssen Sie nur tragen, wenn es einen ausdrücklichen Hinweis auf der Seite gegeben hat.

Eine Abbuchung wäre nur möglich, wenn Sie eine Latschriftermächtigung erteilt hätten. Außerdem könnten Sie die Lastschrift zurückgehen lassen.

Sie sollten also klarstellen, dass eine Ermächtigung zum Einzug, wenn Sie denn bestanden hat, widerrufen wird.

Es wäre dann an Geld.de den angeblichen Anspruch durchzusetzen. Man müsste doch auf Nachfrage erklären können, auf welcher Grundlage die Zahlung erfolgen soll.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt



Bewertung des Fragestellers 30. Januar 2011 | 14:56

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