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Probleme nach dem Fahrzeugkauf mit dem Fahrzeugbrief

| 14. Dezember 2015 19:46 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Abend, mein Sohn ( 21 ) hat sich am 21.09. von einem Kameraden einen PKW gekauft. Er ist zur Zeit bei der Bundeswehr als Zeitsoldat. Er hat ihm den vereinbarten Kaufpreis unter Zeugen in bar gezahlt und es wurde ein Vertrag gefertigt. Der Verkäufer hatte sich das Auto über eine Bank finanziert und wollte den Wagen mit dem Kaufpreis dort auslösen. Mein Sohn hat ihn immer wieder angesprochen, wo der Fahrzeugbrief bleibt und wurde vertröstet.Er konnte das Auto ja auch nicht auf sich zulassen, da er den Kfz-Brief nicht hatte.
Dann hatte er keine Zeit sich um darum zu kümmern, da er für eine längere Zeit im Einsatz war. Heute nun hat er sich persönlich dahinter geklemmt und hat mit der Bank des Verkäufers telefoniert. Dort hat er erfahren, dass noch eine Restsumme von 1200,- € offen sind und der Brief deshalb noch bei ihnen liegt. Und dann hat er erfahren, dass der Wagen angeblich seit Wochen nicht mehr versichert sein soll.
Was kann mein Sohn nun unternehmen? Am liebsten würde er den wagen verkaufen, aber ohne Brief? Geht ja wohl nicht.
Die Versicherung des Vorbesitzers habe ich über den zentralruf der Autoversicherer heraus gefunden.
Es ist das erste Auto, was sich mein Sohn gekauft hat und nun wissen wir nicht weiter.

14. Dezember 2015 | 20:50

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihr Sohn hat die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten und das Geld zurück zu verlangen.

Hierzu sollte er dem Käufer eine Frist von zehn Tagen (per Einwurfeinschreiben) zur Übergabe des Briefes setzen. Hier können Sie sogleich auch den Rücktritt erklären, falls er dies nicht macht und ihn mit einer weiteren Frist von zehn Tagen zur Rückzahlung auffordern. Sollte er auch diesem nicht nachkommen, können Sie gerichtlich vorgehen.

Das Fahrzeug sollten Sie in der Zwischenzeit wegen der fehlenden Versicherung nicht nutzen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 16. Dezember 2015 | 08:48

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 16. Dezember 2015
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