Sehr geehrter Fragesteller,
Ihr Sohn hat die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten und das Geld zurück zu verlangen.
Hierzu sollte er dem Käufer eine Frist von zehn Tagen (per Einwurfeinschreiben) zur Übergabe des Briefes setzen. Hier können Sie sogleich auch den Rücktritt erklären, falls er dies nicht macht und ihn mit einer weiteren Frist von zehn Tagen zur Rückzahlung auffordern. Sollte er auch diesem nicht nachkommen, können Sie gerichtlich vorgehen.
Das Fahrzeug sollten Sie in der Zwischenzeit wegen der fehlenden Versicherung nicht nutzen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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