Sehr geehrter Ratsuchender,
die Aufforderung sollten Sie gar nicht weiter beachten.
Der Käufer müsste nachweisen, dass die Felgen bei Übergabe mangelhaft gewesen sein sollen.
Die geringe Unwucht ist kein Mangel. Eine Felge ist ohne Unwucht schon gar nicht herstellbar, da sogar schon der Ventilsitz zu beachten ist. Dafür gibt es eben die Ausgleichsgewichte, wie Sie selbst ausgeführt haben.
Allein der Schlag könnte also als Mangel angesehen werden. Dieser müsste aber bei Übergabe vorhanden gewesen sein. Dass dieses nicht der Fall gewesen ist, kann der Lackdoktor bestätigen. Dieses sollten Sie sich vorsichtshalber schriftlich geben lassen.
Dann besteht für Sie überhaupt keine Veranlassung, die Felgen zurückzunehmen oder irgendwelche Zahlungen zu leisten. Ich würde daher auf das Schreiben gar nicht reagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Guten Tag,
vielen Dank für ihre Antwort. Leider ist dem so, dass der Käufer den Schlag nicht als "leichte Unwucht" sondern als starke Unwucht bezeichnet und angeblich eine vielzahl an Gewichten benötigt hatte um diese auszuwuchten.
Der Lackdoktor hat nicht geprüft ob eine Unwucht vorhanden ist, da dieser nur den Lackschaden und Randsteinschaden beseitigt hat.
Gefahren bin ich mit den Felgen jedoch ohne Probleme bis 270 km/h ohne irgendwelche auffallenden Unwuchten.
Nach einem Telefonat mit dem Österreichischen Anwalt meinte dieser, dass ICH in der Beweißpflicht bin dass die Felgen in Ordnung waren bei der Übergabe. Dies kann ich nur anhand von der Mitteilung des Käufers bestätigen, dass Optisch alles im 1A Zustand war.
Sollte ich den Brief des gegnerischen Anwalt dennoch komplett ignorieren und es zu einem Gerichtsprozess führen lassen?
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Käufer hat zu beweisen, dass die Felgen bei Übergabe mangelhaft waren. Sie können daher den Brief ignorieren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle