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Privatverkauf von Autofelgen im Forum

| 7. Juli 2010 10:55 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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|

Kaufrecht


Beantwortet von


11:45

Guten Tag,

ich habe vor knapp 3 Monaten Autofelgen über ein Forum verkauft. In diesem Forum habe ich ein Angebot geschrieben, dass ich diese mit Lackschäden, oder jedoch gegen einen Aufpreis mit der Reperatur beim Lackdoktor (Lackschäden, sowie Randsteinkratzer!) reparieren lasse. Das Angebot findet sich unter http://www.rx8forum.de/index.php?page=Thread&postID=463483&highlight=#post463483.

Ein Freund des Käufers hat die Felgen direkt bei dem Lackdoktor abgeholt und als "in Ordnung" empfunden. Dies schrieb mir zumindestens der Käufer im Forum als private Nachricht.

Knapp 10 Tage später dann, meinte dieser, dass die beim montieren (Transport bis nach Österreich!) eine starke Unwucht hatten und es darauf hindeutet, dass die Felgen einen nicht sichtbaren Schlag haben.

Nachdem ich ihm mitteilte, dass ich beim Lackdoktor, der übrigens auch für Porsche felgen repariert, anfrage, wurde mir vom Lackdoktor mitgeteilt, dass diese in Ordnung sind und dass der Schlag vom Transport, vom Reifen, oder sogar beim montieren entstehen konnte.

Ebenso wurde mir gesagt, dass jede Felge etwas unwucht hat. Manche weniger, manche mehr, aber genau hierfür gibt es eben Wuchtgewichte.

Nun habe ich einen Brief von einem Österreichischen Anwalt bekommen, dass der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten will und ich den Kaufpreis i.H von 630€, sowie Montage und Wuchtgebühr in i.H von 50,02€ und einer Unkostenpauschale von 40€ begleichen muss. Desweiteren wird mir mitgeteilt, dass die Felgen nach Bezahlung nach und nach an mich auf meine Kosten verschickt werden.

Ebenso wird mir mitgeteilt, das die Kosten des Anwalts nach Abschluss der Bezahlung bekannt gegeben wird.

Der Käufer und Anwalt sind beide aus Österreich.

Nun sind meine Fragen:

Bin ich verpflichtet das Anwaltsschreiben zu akzeptieren und zu zahlen?
Bin ich verpflichtet die Felgen nach so einer Zeit zurückzunehmen?
Muss ich die Zahlung vornehmen?
Wie sollte ich mich weiter verhalten?

Vielen Dank

7. Juli 2010 | 11:28

Antwort

von


(2982)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

die Aufforderung sollten Sie gar nicht weiter beachten.

Der Käufer müsste nachweisen, dass die Felgen bei Übergabe mangelhaft gewesen sein sollen.

Die geringe Unwucht ist kein Mangel. Eine Felge ist ohne Unwucht schon gar nicht herstellbar, da sogar schon der Ventilsitz zu beachten ist. Dafür gibt es eben die Ausgleichsgewichte, wie Sie selbst ausgeführt haben.

Allein der Schlag könnte also als Mangel angesehen werden. Dieser müsste aber bei Übergabe vorhanden gewesen sein. Dass dieses nicht der Fall gewesen ist, kann der Lackdoktor bestätigen. Dieses sollten Sie sich vorsichtshalber schriftlich geben lassen.

Dann besteht für Sie überhaupt keine Veranlassung, die Felgen zurückzunehmen oder irgendwelche Zahlungen zu leisten. Ich würde daher auf das Schreiben gar nicht reagieren.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 7. Juli 2010 | 11:36

Guten Tag,

vielen Dank für ihre Antwort. Leider ist dem so, dass der Käufer den Schlag nicht als "leichte Unwucht" sondern als starke Unwucht bezeichnet und angeblich eine vielzahl an Gewichten benötigt hatte um diese auszuwuchten.

Der Lackdoktor hat nicht geprüft ob eine Unwucht vorhanden ist, da dieser nur den Lackschaden und Randsteinschaden beseitigt hat.

Gefahren bin ich mit den Felgen jedoch ohne Probleme bis 270 km/h ohne irgendwelche auffallenden Unwuchten.

Nach einem Telefonat mit dem Österreichischen Anwalt meinte dieser, dass ICH in der Beweißpflicht bin dass die Felgen in Ordnung waren bei der Übergabe. Dies kann ich nur anhand von der Mitteilung des Käufers bestätigen, dass Optisch alles im 1A Zustand war.

Sollte ich den Brief des gegnerischen Anwalt dennoch komplett ignorieren und es zu einem Gerichtsprozess führen lassen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Juli 2010 | 11:45

Sehr geehrter Ratsuchender,

der Käufer hat zu beweisen, dass die Felgen bei Übergabe mangelhaft waren. Sie können daher den Brief ignorieren.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 7. Juli 2010 | 12:44

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 7. Juli 2010
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