Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können nur einen Hauptsitz Ihrer Firma haben und das ist dort, wo Ihr Gewerbe auch gemeldet ist. Das muss auch ins Impressum. Wenn Sie einen Firmensitz woanders haben, muss dieser auch beim zuständigen Gewerbeamt gemeldet werden. Leider führt mithin kein Weg vorbei.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Leider sind Sie ihre Aussagen noch zu pauschal und oberflächlich.
Auf meine Fragen wurde auch nicht gezielt eingegangen.
Dass es nur einen Hauptsitz gibt, ist mir bekannt, wie ich oben auch erwähne. Ein Gewerbe kann aber mehrere Geschäftsstellen haben.
Im Impressum muss nicht immer und ausschließlich die Privatadresse (bei HomeOffice) stehen. Wie gesagt, es gibt Büros und Einrichtungen die eine ladungsfähige Adresse zur Verfügungstellen. Siehe Urteil vom 18.02.2021 (Az.: 6 U 150/19) , das OLG Frankfurt a.M.
Es denke es ist definitiv Auslegungssache. Wenn ich vor Ort jemanden habe, der bevollmächtigt ist, meine Post anzunehmen, dann ist das eine ladungsfähige Adresse. Ich muss dort nicht selbst jeden Tag auftauchen. Illegal dürfte es nicht sein...
Danke für Ihre Zeit!
Nein, das ist nicht zulässig.
Die Büros, die Sie benennen sind gewerbliche Anbieter, die eine Infrastruktur haben und als Geschäftsadresse fungieren - Post weiterleiten, Anrufe entgegennehmen etc. Ihr Freund ist aber eine Privatperson und kein Geschäftssitz. Zudem ist er nicht im Gewerberegister eingetragen.
Also, es bleibt unzulässig! Wenn Sie es trotzdem machen, da Sie ja selber schreiben, was Sie alles besser wissen, riskieren Sie eine Abmahnung oder ein Bußgeld - aber das müssen Sie selber wissen!