Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Mit der Bestätigung des Preises haben Sie mit dem Kunden eine entsprechende, für beide Seiten verbindliche Preisabsprache getroffen. Sollten Sie nicht in der Abrede oder Ihren (einbezogenen?) AGB eine Klausel vorgesehen haben, die eine Preiserhöhung für den Fall gestiegener Bezugspreise erlaubt, können Sie die zugesagten Preise nicht einseitig erhöhen.
In diesem Fall müssten Sie versuchen, mit Ihren Abnehmern eine neue Preisvereinbarung zu treffen. Ferner könnten Sie, falls keine entgegenstehenden Abreden getroffen wurden, eine weitere Belieferung zu den bisherigen Preisen ablehnen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist
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