Plagiatsvorwurf zu meiner B.A.-Arbeit
Im folgenden geht es um einen Plagiatsvorwurf zu meiner B.A.-Arbeit.
Zuerst schildere ich den zeitlichen Verlauf der Entstehung meiner B.A.-Arbeit.
Danach habe ich einige Anmerkungen, die Zusammenhänge erklären.
Zuletzt stehen einige Fragen, bei denen ich um Antwort bitte.
Entstehungsgeschichte der B.A.-Arbeit
Ab März 2012 absolvierte ich ein sechsmonatiges Praktikum am Museum X in Frankfurt (kurz: MXF)
Bei der Arbeit im Museum war ich unter anderem für die Durchführung einer Besucherbefragung verantwortlich. Diese Befragung schloss an eine bereits zwei Jahre zuvor durchgeführte Befragung am Partner Museum Y (kurz: MYB) an und sollte eine Vergleichbarkeit des Erfolgs der Museen ermöglichen.
Als Grundlage für den Fragebogen diente die MYB Evaluation. Anpassungen und Ergänzungen für das Frankfurter Haus nahmen Frau S. und Herr L. im Zeitraum vor meinem Praktikum vor. Diese beiden Volontäre waren vom Museumsdirektor dazu berufen worden, die Besucherbefragung zu leiten. Ich kam als Verstärkung hinzu.
Meine Aufgabe während der Durchführung der Befragung war vor allem die Koordination der Interviewkräfte (6 Studentinnen). Immer wieder habe ich auch Zwischenauswertungen vorgenommen.
Im Anschluss an die Besucherbefragung habe ich selbstständig die Daten nach den Wünschen des Museums ausgewertet. Um eine Vergleichbarkeit des MXF mit dem MYB zu gewährleisen, habe ich mich an den Parametern deren Auswertung orientiert. Ich habe sämtliche Daten selbstständig ausgewertet und Diagramme erstellt. Frau S. und Herr L. waren zwar immer meine Ansprechpartner, doch waren sie nicht aktiv an der Auswertung beteiligt. (Dies bestätigten sie schriftlich.)
Im Anschluss daran habe ich eine grobe Textfassung erstellt. Der Text sollte intern verbreitet und dem Museumsträger von MXF und MYB vorgelegt werden. Meine Textfassung bestand zum Großteil aus Beschreibungen der Diagramme und aus Verknüpfungen mit den MYB Ergebnissen. Hierfür zeichne ich zu 100% verantwortlich. Ich habe die Daten der Befragung organisatorisch aufbereitet, mathematisch selbst ausgewertet, statisch interpretiert, Zusammenhänge erkannt und daraus Diagramme, Schaubilder und Grafiken selbst angefertigt. Und ich habe Erläuterungstexte dazu geschrieben.
Nach Beendigung meines Praktikums haben Frau S. und Herr L. mit meinem Text weitergearbeitet und vor allem Fakten zum MXF hinzugefügt und Abschnitte sinnig verbunden. An der letzten Fassung des Textes war ich nicht mehr beteiligt. Diese Fassung stand mir auch nie zur Verfügung, da sie ausschließlich für die interne Verwendung bestimmt war. Ich selbst habe keinen Zugriff darauf. Ich nehme an, der Anteil an Text der vor mir geschrieben wurde, ist in dieser finalen, museumsinternen Arbeit sehr hoch geblieben.
Schon während meiner Arbeit im Museum kam mir die Idee die Daten für meine B.A.-Arbeit im Fach Soziologie (Uni Frankfurt) zu verwenden, da man als Bachelorstudent sonst nur selten die Möglichkeit hat derart große Befragungen durchzuführen (1200 Befragte). Da ich aber nicht wusste, ob es möglich ist, diese Daten als Grundlage für eine Bachelorarbeit zu nehmen sprach ich noch 2012 mit einer Studentenberaterin meines Studiengangs, die mir zusagte, dass dies keine Probleme geben wird. Auch das Museum bestätigte mir schriftlich, dass ich Teile der Auswertung als Basis für meine B.A.-Arbeit verwenden darf.
Nach einer Studienpause bis zum Sommer 2013 begann ich mit dem Schreiben meiner B.A.-Arbeit mit dem Titel: „Besucherentwicklung durch Besucherforschung in Kultureinrichtungen - Strategien für das MXF"
Wie der Titel schon andeutet, geht es in meiner B.A.-Arbeit nicht nur um die Auswertung der MXF-Befragung. Große Teile dieser Befragung habe ich nicht berücksichtigt. Mir ging es vor allem um die Betrachtung der Museumsbesucher und um Strategien um museumsferne Personen zu einem Museumsbesuch zu motivieren. Hierfür habe ich die mir zur Verfügung stehenden Daten neu interpretiert.
Frau Prof. Dr. R. erklärte sich bereit, meine B.A.-Arbeit zu betreuen. In einem ersten Gespräch erläuterte ich ihr mein Vorgehen und erwähnte auch ausdrücklich woher die zugrundeliegende Auswertung stammt (von meinem Praktikum im MXF). Auf die Frage ob ich ihr ein Exposé schicken solle, sagte sie, dies sei nicht nötig. Die einzige Auflage die sie mir stellte, war ein Vortrag in ihrem Kolloquium im Oktober. Ich sagte zu, sagte aber auch, dass ich eine Abgabe Mitte Oktober 2013 anpeile und deshalb zum Zeitpunkt des Vortrags wohl schon weit fortgeschritten sein werde.
Schließlich war der Vortragstermin 2 Wochen vor meinem Abgabetermin. Während des Vortrags kritisierte mich Frau R. und legte mir nah, verschiedene Aspekte multivariat auszuwerten. Ich erwiderte, dass ich keinen Zugriff mehr auf die Rohdaten habe und auch die verbleibende Zeit nicht mehr ausreichen würde. (Anmerkung: Selbst wenn ich noch am Museum beschäftigt gewesen wäre hätte ich keinen Zugriff auf diese Daten gehabt, da diese von einer externen Firma verwaltet wurden und der Zugriff nur für die Zeit der Auswertung freigeschaltet war.)
Deshalb reichte ich meine B.A.-Arbeit zwei Wochen später ein, ohne Veränderungen an der statistischen Auswertung vorgenommen zu haben.
Ich hörte von Frau R. nichts mehr, sodass ich Anfang Dezember per Mail nach dem Stand der Dinge und nach einem Termin für die mündliche Prüfung fragte. Am 19.12. schrieb mir Frau R., dass es in meinem Fall ein Problem gebe und dass die Arbeit überprüft werden müsse. Telefonisch konnte ich Frau R. an diesem Tag, wie auch am folgenden nicht mehr erreichen und auch auf meine Anfrage per Mail um was es denn gehe, reagierte sie nicht.
Nach den Weihnachtsferien konnte ich zumindest ihre Sekretärin erreichen, die mir sagte, dass es sich um einen Plagiatsvorwurf handelt. Da ich mit dieser Information nichts anfangen konnte und wissen wollte was genau der Vorwurf ist, bat ich um ein Gespräch mit Frau R.. Ihre Sekretärin lies mir ausrichten, dass sie nicht zu einem Gespräch mit mir bereit sei, von ihrer Seite bestünde kein Redebedarf.
Am 22. Januar erhielt ich schließlich ein Gutachten vom Prüfungsamt zu meiner B.A.-Arbeit, welches einen Text (‚Erstes Gutachten’) von Frau R. enthält, in dem Frau R. erläutert, dass ich aus dem MXF-Abschlussbericht Satzteile und Grafiken in meine Arbeit kopiert habe. Frau R. begründet ihren Anfangsverdacht damit, die vielfältigen Abbildungen scheinen als aussergewöhnlich professionell gemacht, zugleich aber als erkennbar wie aus einem PDF-Dokument kopiert. Frau R. schreibt, dass bereits ein oberflächlicher Blick reicht um zu sehen, dass fast der ganze empirische Teil (inkl. Interpretation, Fußnoten und Literaturangaben) 1:1 dem Bericht entnommen ist. Frau R. listet 25 deckungsgleiche Übernahmen in ihrem Gutachten auf. (13 Abbildungen und 90% des Textes im empirischen Teil.) Frau R. weist bei veränderten Textstellen darauf hin es sei im Nachhinein aber nicht feststellbar ob diese von mir bewusst vorgenommen oder der letzten redaktionellen Bearbeitung des Museums geschuldet sind.
Zusammenfassend schreibt Frau R., es bleibe völlig unklar, ob die in der B.A.-Arbeit zitierten Abschnitt (d.h. die Plagiate) tatsächlich von mir selbst verfasst wurden. Sie vermutet, Leistungen anderer würden von mir als Eigenleistung dargestellt. Es bleibt bei dieser Vermutung. Problematisch sei auch die fehlende Quellenangabe.
Somit liege nach Meinung von Frau R. ein Plagiat vor; meine Arbeit sei mit 5,0 (mangelhaft) zu bewerten.
Den fertigen Abschlussbericht MXF hat sich Frau R. vom Museum zuschicken lassen. Darin sind Frau S. und Herr L. als Autoren aufgeführt. Genaueres entzieht sich meiner Kenntnis; ebenso ob ich ein Mitautor bin. Frau R. beruft sich auf die Aussage von Frau M., der Pressesprecherin des Museums, die nicht an der Besucherbefragung beteiligt war. Die Pressesprecherin schätzt, mein Arbeitsanteil belaufe sich auf ein Drittel. Frau S. und Herr L. arbeiten mittlerweile nicht mehr am MXF.
Frau R. bewertet deshalb die Arbeit als durchgefallen - es sei denn, dass Frau S. und Herr L. von der Autorschaft zurücktreten.
Von Frau S. habe ich zwar eine Bestätigung, dass ich die Auswertung selbstständig durchgeführt habe und dass ich in weiten Teilen auch an der Endfassung des Textes beteiligt war, doch von der Autorschaft möchten Frau S. und Herr L. verständlicherweise nicht zurücktreten. Auch bestätigt Frau S., dass ich die ausdrückliche Erlaubnis des Museums hatte den Text für meine Arbeit zu verwenden und damit auch die zugrunde liegenden Daten.
Diese Bestätigung habe ich vor vier Wochen an Frau R. geschickt und bis zum heutigen Tag keine Rückmeldung bekommen. Frau R. kann ich weder per Mail noch telefonisch erreichen. Ihre Sekretärin bat mich darum Geduld zu haben, es könne noch einige Wochen dauern.
Anmerkungen:
1) Da ich den finalen MXF-Abschlussbericht nicht hatte, ist er nicht in den Quellen aufgeführt; es ist meiner Meinung nach nicht möglich eine Quelle zu zitieren auf die man keinen legalen Zugriff hat. Dies erlaubte das Museum mir nicht.
2) Es gibt weitergehend keine irgendwie veröffentliche Version, da der Bericht nur für den internen Gebraucht gedacht war. Darauf weist auch Frau R. in ihrem Gutachten hin.
Meine zeitpunkthafte Version, auf deren Daten meine B.A.-Arbeit gründet, wird nicht als Quelle aufgeführt. Ein Sammelsurium an Rohtexten und Grafiken kann man wissenschaftlich nicht als Quelle verwenden. Dies war auch insofern nicht nötig, da Frau R. wusste dass ich die Befragung teils durchgeführt habe und dass ich sie komplett ausgewertet und die Texte geschrieben habe. Und sie wusste dass ich deshalb eine B.A.-Arbeit darüber schreibe.
3) Frau R. wusste dass ich als Praktikant eine professionelle Einsicht in das MXF hatte und für einen Studenten eine sehr große Studie ausgewertet habe. Sie wusste auch, dass das Thema ‚Besucherbefragung‘ nicht von einem Praktikanten geleitet wird und dass dafür andere Menschen verantwortlich waren. Sie wusste ebenfalls, dass ich nicht der alleinige Autor des Abschlussberichtes sein könne, falls es denn jemals eine finale Version gäbe.
4) Frau R. wusste, dass ich selbst geschriebene Textteile aus meinem zeitpunkthaften Bericht in die B.A.-Arbeit übernommen habe.
5) Sämtliche Grafiken und Diagramme der B.A.-Arbeit sind in einem Abbildungsverzeichnis genannt. Ich bin der Autor aller Grafiken und Schaubilder in der Arbeit und bin darin als Quelle verzeichnet. (Kenntlich durch: „Quelle: eigene Darstellung"). Dies impliziert natürlich auch die Datengrundlage und Berechnungen und geistige Leistung, die dazu geführt hat diese Grafiken zu erstellen.
6) Ich habe die von mir selbst erstellten Grafiken tatsächlich als PDF per Screenshot in meine Arbeit eingebunden. Frau R. Anfangsverdacht gründet auf technisch wahren Dingen.
7) Der Fragebogen des MXF ist ebenfalls komplett als Quelle in die Arbeit eingebunden.
8) Da die gesamte B.A.-Arbeit aber um die MXF-Befragung geht, ist klar dass es um die Ergebnisse der Befragung geht, auch wenn die Arbeit selbst nicht als Quelle genannt wird.
9) Frau R. akzeptiert folgerichtig den Abschlussbericht des MXF als (nicht verzeichnete, nicht veröffentlichbare, aber existente) Quelle und kritisiert zugleich dessen Nicht-Nennung.
10) Diese Quelle weist anscheinend zwei Personen (Frau S. und Herr L.) gleichberechtigt als Autoren aus, wobei mir von der Presseabteilung 1/3 der Arbeitsleistung zugestanden werden.
11) Die fraglichen Textblöcke aus dieser Quelle, die mir als Plagiat ausgelegt werden, habe ich selbst verfasst.
12) Ich zitiere mich nicht selbst, sondern verwende den gleichen Text für zwei Arbeiten (Museum und B.A.-Arbeit) doppelt.
13) Das Museum bescheinigte mir, ich dürfe die Ergebnisse verwenden, jedoch nicht den ganzen Abschlussbericht.
14) Es geht also zuerst um den Status einer Quelle, um die sich eine gesamte B.A.-Arbeit dreht, die aber nicht genannt wird. Für mich geht es um meine zeitpunkthafte Version (ein Autor - ich), für Frau R. um den Abschlussbericht (drei Autoren).
15) Selbst wenn anzunehmen wäre, dass es um den internen Abschlussbericht ginge, wäre es in Ordnung Textblöcke zu verwenden wenn man sie selbst geschrieben hat.
16) Dass ich die fraglichen Textblöcke geschrieben habe, kann ich nachweisen. Ich habe noch meine zeitpunkthafte Version von August 2012, welche man mit der abgegeben B.A.-Arbeit vergleichen kann. Ich besitze das Word-Dokument des MXF-Berichts, den ich geschrieben habe, bevor ich ihn meinen Kollegen weitersandte, als mein Praktikantenverhältnis endete.
17) Weiters ist es fragwürdig, dass die Presseabteilung des Museums meiner Prüferin Frau R. ohne genaue Kenntnis falsche und geschätzte Zusammenhänge schildert, welche Frau R. in ihrem Plagiatsverdacht bestärken.
18) Weiters ist es fragwürdig, dass nach meinen Ausscheiden am Museum zwei Autoren die Autorschaft für etwas bekommen, für das ich großteils verantwortlich war. Durch diese Praxis wird mir keine Autorschaft mehr zugebilligt. Hätte ich dies gewusst, hätte ich mich zwar wissenschaftlich unsauber auf meine zeitpunkthafte Version als Quelle berufen.
Fragen
Liegt ein Plagiat vor? Ist es korrekt, dass ich mich als Grundlage meiner B.A.-Arbeit auf eine zeitpunkthafte Version (August 2012) des Textes über die Besucherbefragung beziehe, für die ich komplett alleine verantwortlich zeichne und mich nicht auf die finale Version des Berichtes beziehe und beziehen darf, welchen ich aus dienstlichen Gründen nicht besitze da mein Anstellungsverhältnis beendet war und in welchem ich dem Anschein nach nicht als Autor genannt bin? Die zeitpunkthafte Version umfasst an Vorarbeit die Planung, Durchführung, Koordination und mathematische Aufbereitung der Befragung und daraus resultierend sämtliche statistische Auswertungen, die Anfertigung aller Grafiken und das Grundgerüst an Text. Hierfür bin ich zu 100% verantwortlich und habe alles dies alleine angefertigt. In meiner B.A.-Arbeit beziehe ich mich auf genau dies. Ich nehme Bezug auf die Zahlen und auf die statistische Auswertung inklusive der Diagramme, Schaubilder und Grafiken. Ich zitiere mich ebenso selbst von der Struktur und den Inhalten. Dies ist genau ausgewiesen. Sowohl im Quellenverzeichnis, als auch in der Einleitung, an diversen Stellen im Text. Genauso ist der Prüferin dies bekannt, im Beratungsgespräch nahm sie die Entstehung und die Quellengrundlage wie oben geschildert zur Kenntnis. Ich benutze eben nicht die Endversion jener Besucherbefragung sondern den Stand, den ich zuletzt geschrieben habe, für welchen ich zu 100% verantwortlich bin.
Darf ich Texte, die ich geschrieben habe, doppelt verwenden? Einmal während meiner Anstellung und dann für meine B.A.-Arbeit?
Liegt ein Formfehler vor? Etwa da der interne Bericht nicht als Quelle genannt werden kann auch wenn sich die gesamte Arbeit offenkundig darauf bezieht?
Sollte ein Formfehler vorliegen, so ist dennoch weder objektiv noch subjektiv eine Täuschungsabsicht noch eine Täuschung gegeben. Wäre der Plagiatsvorwurf somit vom Tisch?
Wie sollte man nun verfahren? Klage erheben? Eine gütliche Einigung anstreben? Die Arbeit zurücknehmen und formal anpassen? Der Weg über das Prüfungsamt wird ein weiteres Semester in Anspruch nehmen.
Liegt Befangenheit vor, da die Prüferin/ betreuende Erstkorrektorin zugleich Dekanin des Fachbereiches und somit Vorgesetzte des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ist?
Wie schätzen Sie den Erfolg ein, dass der Plagiatsverdacht zurückgenommen wird und dass die Arbeit ordnungsgemäß geprüft und bewertet wird?
Falls der Plagiatsverdacht sich als unbegründet erweist bzw. auf dem Rechtswege geklärt wird, so werde ich meinen Abschluss mindestens sieben Monate zu spät erlangen. Ich bin an einer anderen Universität in Nordrhein-Westfalen vorläufig in einen M.A.-Studiengang zugelassen unter der Vorraussetzung mein B.A.-Zeugnis fristgerecht nachzureichen. Dies kann ich nicht einhalten. Möglicherweise werde ich exmatrikuliert und kann mich höchstens ein Jahr später wieder bewerben. Somit ist ein Jahr verloren und die erneute Zulassung an meine Wunsch-Universität fragwürdig. Habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz durch die Goethe-Universität oder durch meine Prüferin?
Muss ich es hinnehmen, dass Frau R. jederzeit von der Entstehung der Arbeit wusste und keine kritischen Bedenken äußerte und nach Abgabe der B.A.-Arbeit sofort ein Prüfungsverfahren eröffnet und dabei weder schriftlichen noch mündlichen Kontakt zulässt? (Auch im Hinblick als auf ihre Rolle als Dekanin.)
Läuft das Verfahren des Prüfungsausschusses korrekt ab bzw. hat Frau R. professionell gehandelt?
Einsatz editiert am 31.03.2014 19:09:35
Eingrenzung vom Fragesteller
31. März 2014 | 17:08
Im folgenden geht es um einen Plagiatsvorwurf zu meiner B.A.-Arbeit.
Zuerst schildere ich den zeitlichen Verlauf der Entstehung meiner B.A.-Arbeit.
Danach habe ich einige Anmerkungen, die Zusammenhänge erklären.
Zuletzt stehen einige Fragen, bei denen ich um Antwort bitte.
Entstehungsgeschichte der B.A.-Arbeit
Ab März 2012 absolvierte ich ein sechsmonatiges Praktikum am Museum X in Frankfurt (kurz: MXF)
Bei der Arbeit im Museum war ich unter anderem für die Durchführung einer Besucherbefragung verantwortlich. Diese Befragung schloss an eine bereits zwei Jahre zuvor durchgeführte Befragung am Partner Museum Y (kurz: MYB) an und sollte eine Vergleichbarkeit des Erfolgs der Museen ermöglichen.
Als Grundlage für den Fragebogen diente die MYB Evaluation. Anpassungen und Ergänzungen für das Frankfurter Haus nahmen Frau S. und Herr L. im Zeitraum vor meinem Praktikum vor. Diese beiden Volontäre waren vom Museumsdirektor dazu berufen worden, die Besucherbefragung zu leiten. Ich kam als Verstärkung hinzu.
Meine Aufgabe während der Durchführung der Befragung war vor allem die Koordination der Interviewkräfte (6 Studentinnen). Immer wieder habe ich auch Zwischenauswertungen vorgenommen.
Im Anschluss an die Besucherbefragung habe ich selbstständig die Daten nach den Wünschen des Museums ausgewertet. Um eine Vergleichbarkeit des MXF mit dem MYB zu gewährleisen, habe ich mich an den Parametern deren Auswertung orientiert. Ich habe sämtliche Daten selbstständig ausgewertet und Diagramme erstellt. Frau S. und Herr L. waren zwar immer meine Ansprechpartner, doch waren sie nicht aktiv an der Auswertung beteiligt. (Dies bestätigten sie schriftlich.)
Im Anschluss daran habe ich eine grobe Textfassung erstellt. Der Text sollte intern verbreitet und dem Museumsträger von MXF und MYB vorgelegt werden. Meine Textfassung bestand zum Großteil aus Beschreibungen der Diagramme und aus Verknüpfungen mit den MYB Ergebnissen. Hierfür zeichne ich zu 100% verantwortlich. Ich habe die Daten der Befragung organisatorisch aufbereitet, mathematisch selbst ausgewertet, statisch interpretiert, Zusammenhänge erkannt und daraus Diagramme, Schaubilder und Grafiken selbst angefertigt. Und ich habe Erläuterungstexte dazu geschrieben.
Nach Beendigung meines Praktikums haben Frau S. und Herr L. mit meinem Text weitergearbeitet und vor allem Fakten zum MXF hinzugefügt und Abschnitte sinnig verbunden. An der letzten Fassung des Textes war ich nicht mehr beteiligt. Diese Fassung stand mir auch nie zur Verfügung, da sie ausschließlich für die interne Verwendung bestimmt war. Ich selbst habe keinen Zugriff darauf. Ich nehme an, der Anteil an Text der vor mir geschrieben wurde, ist in dieser finalen, museumsinternen Arbeit sehr hoch geblieben.
Nach einer Studienpause bis zum Sommer 2013 begann ich mit dem Schreiben meiner B.A.-Arbeit mit dem Titel: „Besucherentwicklung durch Besucherforschung in Kultureinrichtungen - Strategien für das MXF"
Wie der Titel schon andeutet, geht es in meiner B.A.-Arbeit nicht nur um die Auswertung der MXF-Befragung. Große Teile dieser Befragung habe ich nicht berücksichtigt. Mir ging es vor allem um die Betrachtung der Museumsbesucher und um Strategien um museumsferne Personen zu einem Museumsbesuch zu motivieren. Hierfür habe ich die mir zur Verfügung stehenden Daten neu interpretiert.
Frau Prof. Dr. R. erklärte sich bereit, meine B.A.-Arbeit zu betreuen. In einem ersten Gespräch erläuterte ich ihr mein Vorgehen und erwähnte auch ausdrücklich woher die zugrundeliegende Auswertung stammt (von meinem Praktikum im MXF).
Am 22. Januar erhielt ich schließlich ein Gutachten vom Prüfungsamt zu meiner B.A.-Arbeit, welches einen Text (‚Erstes Gutachten’) von Frau R. enthält, in dem Frau R. erläutert, dass ich aus dem MXF-Abschlussbericht Satzteile und Grafiken in meine Arbeit kopiert habe. Frau R. begründet ihren Anfangsverdacht damit, die vielfältigen Abbildungen scheinen als aussergewöhnlich professionell gemacht, zugleich aber als erkennbar wie aus einem PDF-Dokument kopiert. Frau R. schreibt, dass bereits ein oberflächlicher Blick reicht um zu sehen, dass fast der ganze empirische Teil (inkl. Interpretation, Fußnoten und Literaturangaben) 1:1 dem Bericht entnommen ist. Frau R. listet 25 deckungsgleiche Übernahmen in ihrem Gutachten auf. (13 Abbildungen und 90% des Textes im empirischen Teil.) Frau R. weist bei veränderten Textstellen darauf hin es sei im Nachhinein aber nicht feststellbar ob diese von mir bewusst vorgenommen oder der letzten redaktionellen Bearbeitung des Museums geschuldet sind.
Zusammenfassend schreibt Frau R., es bleibe völlig unklar, ob die in der B.A.-Arbeit zitierten Abschnitt (d.h. die Plagiate) tatsächlich von mir selbst verfasst wurden. Sie vermutet, Leistungen anderer würden von mir als Eigenleistung dargestellt. Es bleibt bei dieser Vermutung. Problematisch sei auch die fehlende Quellenangabe.
Somit liege nach Meinung von Frau R. ein Plagiat vor; meine Arbeit sei mit 5,0 (mangelhaft) zu bewerten.
Den fertigen Abschlussbericht MXF hat sich Frau R. vom Museum zuschicken lassen. Darin sind Frau S. und Herr L. als Autoren aufgeführt. Genaueres entzieht sich meiner Kenntnis; ebenso ob ich ein Mitautor bin. Frau R. beruft sich auf die Aussage von Frau M., der Pressesprecherin des Museums, die nicht an der Besucherbefragung beteiligt war. Die Pressesprecherin schätzt, mein Arbeitsanteil belaufe sich auf ein Drittel. Frau S. und Herr L. arbeiten mittlerweile nicht mehr am MXF.
Frau R. bewertet deshalb die Arbeit als durchgefallen - es sei denn, dass Frau S. und Herr L. von der Autorschaft zurücktreten.
Von Frau S. habe ich zwar eine Bestätigung, dass ich die Auswertung selbstständig durchgeführt habe und dass ich in weiten Teilen auch an der Endfassung des Textes beteiligt war, doch von der Autorschaft möchten Frau S. und Herr L. verständlicherweise nicht zurücktreten. Auch bestätigt Frau S., dass ich die ausdrückliche Erlaubnis des Museums hatte den Text für meine Arbeit zu verwenden und damit auch die zugrunde liegenden Daten.
Diese Bestätigung habe ich vor vier Wochen an Frau R. geschickt und bis zum heutigen Tag keine Rückmeldung bekommen. Frau R. kann ich weder per Mail noch telefonisch erreichen. Ihre Sekretärin bat mich darum Geduld zu haben, es könne noch einige Wochen dauern.
Anmerkungen:
1) Da ich den finalen MXF-Abschlussbericht nicht hatte, ist er nicht in den Quellen aufgeführt; es ist meiner Meinung nach nicht möglich eine Quelle zu zitieren auf die man keinen legalen Zugriff hat. Dies erlaubte das Museum mir nicht.
2) Es gibt weitergehend keine irgendwie veröffentliche Version, da der Bericht nur für den internen Gebraucht gedacht war. Darauf weist auch Frau R. in ihrem Gutachten hin.
Meine zeitpunkthafte Version, auf deren Daten meine B.A.-Arbeit gründet, wird nicht als Quelle aufgeführt. Ein Sammelsurium an Rohtexten und Grafiken kann man wissenschaftlich nicht als Quelle verwenden. Dies war auch insofern nicht nötig, da Frau R. wusste dass ich die Befragung teils durchgeführt habe und dass ich sie komplett ausgewertet und die Texte geschrieben habe. Und sie wusste dass ich deshalb eine B.A.-Arbeit darüber schreibe.
3) Frau R. wusste dass ich als Praktikant eine professionelle Einsicht in das MXF hatte und für einen Studenten eine sehr große Studie ausgewertet habe. Sie wusste auch, dass das Thema ‚Besucherbefragung‘ nicht von einem Praktikanten geleitet wird und dass dafür andere Menschen verantwortlich waren. Sie wusste ebenfalls, dass ich nicht der alleinige Autor des Abschlussberichtes sein könne, falls es denn jemals eine finale Version gäbe.
4) Frau R. wusste, dass ich selbst geschriebene Textteile aus meinem zeitpunkthaften Bericht in die B.A.-Arbeit übernommen habe.
5) Sämtliche Grafiken und Diagramme der B.A.-Arbeit sind in einem Abbildungsverzeichnis genannt. Ich bin der Autor aller Grafiken und Schaubilder in der Arbeit und bin darin als Quelle verzeichnet. (Kenntlich durch: „Quelle: eigene Darstellung"). Dies impliziert natürlich auch die Datengrundlage und Berechnungen und geistige Leistung, die dazu geführt hat diese Grafiken zu erstellen.
6) Ich habe die von mir selbst erstellten Grafiken tatsächlich als PDF per Screenshot in meine Arbeit eingebunden. Frau R. Anfangsverdacht gründet auf technisch wahren Dingen.
7) Der Fragebogen des MXF ist ebenfalls komplett als Quelle in die Arbeit eingebunden.
8) Da die gesamte B.A.-Arbeit aber um die MXF-Befragung geht, ist klar dass es um die Ergebnisse der Befragung geht, auch wenn die Arbeit selbst nicht als Quelle genannt wird.
9) Frau R. akzeptiert folgerichtig den Abschlussbericht des MXF als (nicht verzeichnete, nicht veröffentlichbare, aber existente) Quelle und kritisiert zugleich dessen Nicht-Nennung.
10) Diese Quelle weist anscheinend zwei Personen (Frau S. und Herr L.) gleichberechtigt als Autoren aus, wobei mir von der Presseabteilung 1/3 der Arbeitsleistung zugestanden werden.
11) Die fraglichen Textblöcke aus dieser Quelle, die mir als Plagiat ausgelegt werden, habe ich selbst verfasst.
12) Ich zitiere mich nicht selbst, sondern verwende den gleichen Text für zwei Arbeiten (Museum und B.A.-Arbeit) doppelt.
13) Das Museum bescheinigte mir, ich dürfe die Ergebnisse verwenden, jedoch nicht den ganzen Abschlussbericht.
14) Es geht also zuerst um den Status einer Quelle, um die sich eine gesamte B.A.-Arbeit dreht, die aber nicht genannt wird. Für mich geht es um meine zeitpunkthafte Version (ein Autor - ich), für Frau R. um den Abschlussbericht (drei Autoren).
15) Selbst wenn anzunehmen wäre, dass es um den internen Abschlussbericht ginge, wäre es in Ordnung Textblöcke zu verwenden wenn man sie selbst geschrieben hat.
16) Dass ich die fraglichen Textblöcke geschrieben habe, kann ich nachweisen. Ich habe noch meine zeitpunkthafte Version von August 2012, welche man mit der abgegeben B.A.-Arbeit vergleichen kann. Ich besitze das Word-Dokument des MXF-Berichts, den ich geschrieben habe, bevor ich ihn meinen Kollegen weitersandte, als mein Praktikantenverhältnis endete.
17) Weiters ist es fragwürdig, dass die Presseabteilung des Museums meiner Prüferin Frau R. ohne genaue Kenntnis falsche und geschätzte Zusammenhänge schildert, welche Frau R. in ihrem Plagiatsverdacht bestärken.
Fragen
Liegt ein Plagiat vor? Ist es korrekt, dass ich mich als Grundlage meiner B.A.-Arbeit auf eine zeitpunkthafte Version (August 2012) des Textes über die Besucherbefragung beziehe, für die ich komplett alleine verantwortlich zeichne und mich nicht auf die finale Version des Berichtes beziehe und beziehen darf, welchen ich aus dienstlichen Gründen nicht besitze da mein Anstellungsverhältnis beendet war und in welchem ich dem Anschein nach nicht als Autor genannt bin? Die zeitpunkthafte Version umfasst an Vorarbeit die Planung, Durchführung, Koordination und mathematische Aufbereitung der Befragung und daraus resultierend sämtliche statistische Auswertungen, die Anfertigung aller Grafiken und das Grundgerüst an Text. Hierfür bin ich zu 100% verantwortlich und habe alles dies alleine angefertigt. In meiner B.A.-Arbeit beziehe ich mich auf genau dies. Ich nehme Bezug auf die Zahlen und auf die statistische Auswertung inklusive der Diagramme, Schaubilder und Grafiken. Ich zitiere mich ebenso selbst von der Struktur und den Inhalten. Dies ist genau ausgewiesen. Sowohl im Quellenverzeichnis, als auch in der Einleitung, an diversen Stellen im Text. Genauso ist der Prüferin dies bekannt, im Beratungsgespräch nahm sie die Entstehung und die Quellengrundlage wie oben geschildert zur Kenntnis. Ich benutze eben nicht die Endversion jener Besucherbefragung sondern den Stand, den ich zuletzt geschrieben habe, für welchen ich zu 100% verantwortlich bin.
Darf ich Texte, die ich geschrieben habe, doppelt verwenden? Einmal während meiner Anstellung und dann für meine B.A.-Arbeit?
Liegt ein Formfehler vor? Etwa da der interne Bericht nicht als Quelle genannt werden kann auch wenn sich die gesamte Arbeit offenkundig darauf bezieht?
Sollte ein Formfehler vorliegen, so ist dennoch weder objektiv noch subjektiv eine Täuschungsabsicht noch eine Täuschung gegeben. Wäre der Plagiatsvorwurf somit vom Tisch?
Wie sollte man nun verfahren? Klage erheben? Eine gütliche Einigung anstreben? Die Arbeit zurücknehmen und formal anpassen? Der Weg über das Prüfungsamt wird ein weiteres Semester in Anspruch nehmen.
Muss ich es hinnehmen, dass Frau R. jederzeit von der Entstehung der Arbeit wusste und keine kritischen Bedenken äußerte und nach Abgabe der B.A.-Arbeit sofort ein Prüfungsverfahren eröffnet und dabei weder schriftlichen noch mündlichen Kontakt zulässt? (Auch im Hinblick als auf ihre Rolle als Dekanin.)