Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Pflicht zum Foto für Arbeitgeber

| 1. April 2006 21:54 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stephan Bartels

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin bei einer Bank angestellt. Jetzt bekamen wir ein Mail vom Vorstand,das alle Mitarbeiter (150 Ang.) für ein Ganzkörperfoto, kommenden Dienstag,zur Verfügung stehen müßen(Pflichtanwesenheit.
Männer im Anzug,Frauen im Blazer,keine Jeans.
Diese Einzelfotos sollen für den Geschäftsbericht(öffentlich) verwendet werden.
In welchen Stückzahlen, was alles beim Foto steht,ect.keinerlei Stellungnahme des Vorstandes.

Kann ich die Teilnahme verweigern.

Vielen Dank zunächst,
MfG

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich aufgrund der von Ihnen mitgeteilten Informationen im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworte:

Wenn Sie sich nicht in irgendeiner Form ausdrücklich gegenüber Ihrem Arbeitgeber verpflichtet, dass ein Einzelfoto von Ihnen veröffentliche werden darf, dann müssen Sie sich nicht für den Geschäftsbericht in der genannten Form ablichten lassen.

Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst entscheiden, ob und in welcher Form Bilder von ihm veröffentlicht werden. Das Recht am eigenen Bild ist eine besondere Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, dass sich aus Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 GG abgeleitet.

Ohne Ihre Einwilligung wäre die Veröffentlichung Ihres Bildes unzulässig, § 22 Kunsturhebergesetz. Bei Zuwiderhandlungen können Sie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen Ihren Arbeitgeber geltend machen.

Zwar dürfen Sie der von Ihrem Arbeitgeber angeordneten Betriebsversammlung nicht einfach fernbleiben. Aber die Anfertigung eines einzelnen Fotos von Ihnen dürfen Sie verweigern, wenn diese Aufnahme gegen Ihren ausdrücklichen Willen veröffentlicht werden soll.

Um Spannungen zu vermeiden sollten Sie vor dem geplanten Foto-Termin das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass Sie nicht möchten, dass eine Vielzahl von Menschen, die Sie nicht kennen, ein individuelles Foto von Ihnen erhält. Dies sollte eigentlich ausreichen, damit Ihr Arbeitgeber Sie wegen dieser Sache nicht weiter behelligt.

Ich hoffe Ihre Frage damit zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe


mit freundlichen Grüßen

Stephan Bartels
Rechtsanwalt







Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Vielen Dank für die äusserst rasche Antwort.
MfG

"