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Parkscheibe vergessen/ Verwarngeld/ Bussgeld

1. Dezember 2024 05:56 |
Preis: 30,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

In 08/24 habe ich das erste mal keine Parkscheibe ins Auto gelegt, es kam zu einem Verwarngeld, da ich mir aber nicht sicher war wollte ich die Fotos sehen. Es vergingen einige Wochen bis jede Menge Fotos von meinem Auto innen und außen mir zugesandt worden sind. Daraufhin schrieb ich dem Verantwortlichen eine Mail, das ich die Fotos erhalten habe und das Verwarngeld zahle. Thema war für mich erledigt. Doch dem war nicht so. Im 10/24 bekam ich ein Bußgeldbescheid wegen fehlender Parkscheibe. Ich schrieb erneut dem Verantwortlichen eine Mail und fragte was das soll, immerhin hatte ich doch bezahlt. Dann hieß es, dass es ein weiterer Fall sei und mir das Verwarngeld , sowie Fotos am selben Tag wie die anderen Fotos zugeschickt worden sind. Ich erklärte ihm das es nicht so war, denn sonst hätte ich es doch bezahlt , zumal ich ihm auch eine Mail geschrieben habe und er nichts davon erwähnt hat. Er sagt das ist dann halt so und er kann nichts machen. Ich sagte das ich wirklich die verwarnbescheid nicht erhalten habe. Woraufhin er sagte ich kann einen Widerspruch einreichen. Das tat ich mir genauer Erklärung warum ich das mache. Nun aber nach ca fast 4 Wochen, bekomme ich Post, wo drin steht . Der Fall ist an die Staatsanwaltschaft gegangen.. Für eine fehlende Parkscheibe? Und für eine Kleine Klärung? Was soll ich tun? Ist das richtig? Ich kann’s nicht beweisen , das daher Verwarnbescheid bei mir eingegangen ist. Aber es macht doch keinen Sinn, das icheinen bezahle und den 2. nicht. Und auch auf meine Mail direkt nach der Bezahlung fürs erste mal, hat er Verantwortliche nicht reagiert.

1. Dezember 2024 | 08:05

Antwort

von


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78462 Konstanz
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Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Sie haben einen wirksamen Einspruch eingelegt. Wenn die Verwaltungsbehörde wie in Ihrem Fall dennoch am Bußgeldbescheid festhalten will, übersendet sie den Vorgang an die Staatsanwaltschaft. Diese prüft dann den Bußgeldbescheid auf seine Richtigkeit und kann dann je nach Ergebnis das Verfahren gegen Sie einstellen oder die Sache an das Amtsgericht weiterleiten, welches nunmehr für die weitere Bearbeitung zuständig ist. Vor Gericht wird Ihnen kein Staatsanwalt begegnen.

Die Abgabe an die Staatsanwaltschaft ist also ein Schritt des Bußgeldverfahrens.

Inhalt kann die Sache erst nach Akteneinsicht abschließend beurteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht


ANTWORT VON

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