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Onlinerechtliche Fragen zu einem 'Hateblog'

2. April 2012 16:06 |
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Medienrecht


Beantwortet von


11:42

Momentan plane ich einen neuen Internetauftritt mit einer Kollegin. Auf der Homepage, oder genauer gesagt dem Blog, wollen wir kurz gefasst über all die alltäglichen Situationen schreiben, die wir hassen und Usern die Möglichkeit bieten, auch ihre Erlebnisse zu teilen. Hier die Adresse der Seite um schonmal einen gewissen Überblick zu erhalten über was wir schreiben wollen: www.hassenswertes.wordpress.com Da das Konzept bei unserem Testpublikum auf ein ungeahnt hohes Interesse stieß, wollen wir uns vor der Veröffentlichung rechtlich absichern. Besonders interessieren uns diesbezüglich folgende Fragen:

1) Über was darf man schreiben, wo endet die Redefreiheit, wo fangen ggf sogar Rufmord oder Volksverhetzung an? Beispielsweise lästern wir sarkastisch und teils in beleidigendem Ton über Politik, Religion, Minderheiten, Marken und Personen des öffentlichen Lebens (Stars, keine Mitarbeiter / Klassenkameraden / private Bekannte).

2)Wie weit besteht bei einem Onlineblog Copyright auf unsere Texte und in wie fern haben wir ein Anrecht auf das geistige Eigentum der User, sprich Beiträge auf unserer Seite, die nicht von uns geschrieben wurden? Inwiefern sind wir für diese sogar mitverantwortlich (siehe Frage 1)? Können wir uns mit einer speziellen Klausel im Impressum eventuell absichern bzw Rechte zusichern? Je nach Erfolg bietet sich vielleicht irgendwann einmal die Chance, den Blog gewinnbringend zu verkaufen oder gar ein Buch daraus hervorgehen zu lassen - daher der Gedanke.

3) Reicht ein normales Impressum für die Seite aus? So weit ich informiert bin braucht man erst ein ausfürhlicheres Impressum, wenn man die eigene Homepage mit einem Onlineshop verbindet - was wir momentan nicht planen.

Bei Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

2. April 2012 | 17:18

Antwort

von


(1109)
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Zu 1:

Zunächst kann man natürlich sagen: In Deutschland gibt es das verfassungsrechtlich geschützte Recht der Meinungsfreiheit. Daher haben Sie das Recht einen derartigen Blog zu betreiben und Situationen zu veröffentlichen, die Sie oder die anderen User hassen.

Die Grenzen verlaufen bei den Rechten Dritter bzw. den allgemeinen und insbesondere den Strafgesetzen.
Daher dürfen keine Inhalte veröffentlicht werden, die gegen Strafgesetze verstoßen, z.B. Beleidigung oder üble Nachrede bezüglich einer konkreten Person.

In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch der Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB zu nennen.

Es ist sicherlich von der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn sich User z.B. auf satirische Weise mit den Verhaltensweisen von Einzelnen, oder gewissen Bevölkerungsteilen auseinandersetzen.

Problematisch wird ein solcher Blog, wenn gewissen Gruppen – z.B. Ausländer oder Minderheiten - pauschal beschimpft und verleumdet werden. Solche Beiträge sollten Sie von der Veröffentlichung ausschließen.

Zu 2:

Das Urheberrecht an einem Text entsteht „automatisch" mit der Ausarbeitung des Textes, insofern der Text als ein Werk mit einer gewissen Schöpfungshöhe angesehen werden kann.

Umgekehrt haben Sie an den Texten Ihrer User nur Nutzungsrechte, wenn Ihnen diese abgetreten werden.
Bei einer Zusendung/Veröffentlichung durch einen User kann man zwar davon ausgehen, daß Ihnen ein entsprechendes Nutzungsrecht übertragen wurde. Aber bereits bei einer Weiterverwertung in einem Buch o.ä. wäre dies nicht mehr ohne weiteres der Fall.

Wenn Sie also die entsprechenden Texte auch anders verwerten wollen, müssen Sie sich die Rechte für eine weitere Verwendung übertragen lassen. Dies wäre einfach über einen Hinweis im Impressum nicht ohne weiteres möglich.


Zu 3:

Das Impressum für Ihren Internetauftritt sollte die Angaben nach § 5 TMG enthalten, also gemäß dieser Vorschrift insbesondere:

1.den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind,
und
2.Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sie können mich bei weiteren Fragen auch über die angegebene E-mail Adresse kontaktieren.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, noch einen schönen Tag und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt


________________________________________________________
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de



Rückfrage vom Fragesteller 3. April 2012 | 10:25

Hallo noch einmal und schon jetzt unseren herzlichen Dank für die Auskunft!

Speziell zu 1 (was darf man schreiben, was nicht) haben wir noch nicht ganz alles verstanden. Am besten machen wir das kurz an ein paar Beispielen klar. Vorab sei dabei gesagt, dass wir nicht alles, was wir schreiben (und schon gar nicht was eventuell User schreiben) selbst unterstützen oder ähnlich sehen. Es geht uns in erster Linie darum einen Blog zu schaffen, mit dem sich jeder User früher oder später auf irgend eine Art identifizieren kann, bei welchem Thema auch immer das sein mag.

Bsp1) Die Schauspielkünste von Megan Fox mit denen einer billigen Pornodarstellerin vergleichen: Geht aufgrund eigener Einschätzung?

Bsp2) Es als bescheuert beschreiben nach Salt Lake City zu fahren weil es eine Religion vorschreibt: Ok solange offensichtlich satirisch und nicht pauschal beleidigend?

Bsp3) Bestimmte Minderheiten (zum Beispiel dicke Menschen) im allgemeinen als Stereotyp darstellen und sich über dieses echauffieren: Ok trotz Minderheitenbeleidigung wenn es überspitzt und offensichtlich realitätsfern dargestellt ist? (Im Beispiiel "Man sieht sie nie ohne Schokocroissant und Trinkpäckchen durch die Straßen ziehen")

Bsp4) "Kritische" Minderheiten wie Ausländer und/oder Behinderte. Darf man sich da rechtlich überhaupt dran wagen oder kommt man schnell in den Bereich einer Straftat? Wenn einige Leser den Blog dadurch geschmacklos finden oder denken "Was für ein Nazi/Arschloch/WasAuchImmer" ist uns das egal, nur rechtlich wollen wir auf der sicheren Seite sein (wie gesagt geht es dabei um Entertainment, das in seiner aggressiven Form nicht zuletzt zur Diskussion anregen soll und nicht die Auslegung unserer eigenen Meinungen, Ansichten und Einstellungen). Sich also beispielsweise wie bereits geschehen über religiöse Kleiderordnung im allgemeinen aufzuregen ist ok, aber wenn es nur als Beispiel konkret das Kopftuch ist wird es wieder fragwürdig?

Bsp5) Appleprodukte wie das iPhone in den Dreck ziehen und als technisch unterqualifiziertes Statusobjekt darstellen: Ok aufgrund eigener Einschätzung des Produktes oder ggf der gesamten Markenstrategie/Marke?

Noch einmal bereits im Voraus unseren (und speziell meinen!) allerbesten Dank für die Hilfe!!!

Mit herzlichsten Grüßen,
das hassenswertes-Team

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. April 2012 | 11:42

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:

Bezüglich der Inhalte von Dritte wäre noch zu sagen: Sie haben als Betreiber einer Webseite gewisse Überwachungspflichten, auch wenn Sie nicht ohne weiteres strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Spätestens wenn Sie bei strafrechtlich relevanten Inhalten zur Entfernung aufgefordert werden, müssen Sie reagieren. Bei gravierenden Inhalten, z.B. § 130 StGB auch früher, d.h. Sie müssen Ihren Blog regelmäßig überwachen, daß solche Inhalte nicht veröffentlicht werden.

Zu 1: Hier kommt es sehr auf die Wortwahl an, aber die Grenze zur üblen Nachrede könnte bereits überschritten sein (vergleiche § 186 StGB ).

Zu 2: Sicherlich unproblematisch.

Zu 3: In dieser Form unproblematisch.

Zu 4: Als Orientierung kann man hier nur sagen: Kritik bzw. Satire ist erlaubt, das ist Teil der Meinungsfreiheit. Die Meinung muß auch nicht unbedingt sachlich/ausgewogen sein.

Problematisch wird es im Falle von Beschimpfungen oder Diffamierungen von Bevölkerungsteilen. Ich gehe davon aus, daß Sie Ihre Webseite auch nicht zum Forum für solche Äußerungen machen wollen, daher sollten Sie diese entfernen.

Zu 5: Auch hier kommt es auf die Wortwahl an, leider lassen sich dazu nur begrenzt pauschale Aussagen treffen.

Wenn ein User z.B. sagt: Mit Produkt XY komme ich nicht zurecht/gefällt mir überhaupt nicht etc. ist das unproblematisch zulässig.

Wenn allerdings gesagt wird: Hat schwere technische Mängel/ist Betrug am Kunden o.ä. und diese Aussagen sind tatsächlich falsch (oder es steckt sogar die Konkurrenz dahinter!) können Sie davon ausgehen, daß die betroffene Firma versuchen wird dagegen vorzugehen.

In der Regel werden Sie dann zunächst aufgefordert diese Veröffentlichung zu entfernen. Dem sollten Sie nachkommen, wenn nicht z.B. schon sämtliche Zeitungen berichten, daß das Produkt massive Fehler hat.

Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
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