Sehr geehrter Fragesteller,
sofern die Mitteilung an Ihrem Fahrzeug durch die Stadt Gelsenkirchen erfolgt ist und nicht durch einen privaten Parkplatzbetreiber, handelt es sich um ein "normales" Knöllchen. Ihnen wird damit bis auf weiteres lediglich mitgeteilt, dass ein Verfahren wegen des Parkverstosses eingeleitet wird. Die Formulierung und Aufmachung dieser Mitteilungen ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Sie sollten zunächst abwarten. Ihnen wird als Halter des Fahrzeuges voraussichtlich demnächst ein Bescheid über ein Verwarnungs- oder Bußgeld übersandt werden. Die Höhe richtet sich nach der Art des Parkverstosses.
Unter Umständen erhalten Sie auch zunächst einen Anhörungsbogen, mit dem der Fahrer ermittelt werden soll. Dann können Sie Name und Anschrift der Mutter angeben, wenn Sie die Sache nicht selbst übernehmen wollen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
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