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Offenlegung Bilanz im Elektronischen Bundesanzeiger

6. Mai 2009 08:20 |
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Steuerrecht


Durch finanzielle Probleme konnte für eine kleine GmbH für 2007 noch keine Bilanz erstellt werden.
Jetzt wurde die Veröffentlichung der Bilanz im elektronischen Bundesanzeiger mit einer Frist von 6 Wochen angemahnt.
Welche Daten können in diesem Fall im Bundesanzeiger veröffentlicht werden ( geschätzte Daten ? ), oder gibt es die Möglichkeiten den Zeitpunkt der Veröffentlichung um 6 Monate zu verschieben, denn bis dahin wäre eine Bilanz für 2007 vorhanden?
Welche Möglichkeiten gibt es in diesem Fall dem Bußgeld von mindestens 2.500 Euro zu entgehen?

Diese Antwort wurde von geschrieben. hat Antworten mit einer Bewertung von geschrieben. Mittlerweile ist nicht mehr auf frag-einen-anwalt.de tätig. Es gibt aber 403 andere Anwälte mit einer Durchschnittsbewertung von 4,8, die Ihre Frage schnell und gründlich beantworten können.
Rechtsanwalt Hagen Riemann hat diese Antwort geprüft und für rechtlich passend (13. Februar 2025) erklärt. Er hilft Ihnen gerne bei Ihrem Kündigungsproblem weiter.

13. Februar 2025 | 12:44

Überprüft

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

anhand Ihrer Anfrage antworte ich wie folgt:

Gem. § 325 HGB besteht seit dem Jahre 2007 eine Offenlegungspflicht im elektronischen Bundesanzeiger für Kapitalgesellschaften (also auch für Ihre kleine GmbH).

Die Frist für das Jahr 2007 zur Offenlegung wäre in der von Ihnen geschildertem Falle bis Ende 2008 zu wahren gewesen.
Allerdings werden die Androhungen des Ordnungsgeldes erst im März verschickt.

Der Gesetzgeber bestraft mit Ordnungsgeld auch die nicht vollständige Offenlegung, daher ist die von Ihnen angedachte Schätzung leider nicht möglich.

Diese Offenlegungspflicht lässt auch keine Fristverlängerung zu.

Vielmehr wird nach der Androhung ein Zwangsgeld in Höhe von bis 5.000 € und zudem das Ordnungsgeld (gegen den Geschäftsführer) verhängt (in Höhe von 5.000 - 25.000 €).

Früher wurde das Ordnungsgeld nur auf Antrag verhängt, jetzt erfolgt die Verhängung von Amts wegen, also automatisch durch die Behörde.

Ich rate Ihnen daher, dringend den Jahresabschluss zu erstellen und in Dateiform zu übersenden.

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