Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Äußerungen im Internet, egal ob Sie in Form eines Videos, einer Tondatei oder eines Textes/Kommentars erfolgen unterliegen dem Urheberrecht.
Allerdings können Sie in der Tat im Rahmen Ihres Zitatrechts darauf antworten und so ebenfalls mit den Nutzern interagieren.
Eine beliebige Verwendung von Kommentaren unter fremdem Inhalt müsste allerdings dann auch jeweils von einem Zitatzweck gedeckt sein. Sie könnten z.B. einen Kommentar zitieren und dann inhaltlich dazu Stellung nehmen. Das Zitatrecht ist dahingehend beschränkt, dass Sie immer nur soviel zitieren dürfen, wie erforderlich ist, um den Zitatzweck zu erreichen. Man muss beispielsweise kein ganzes Buch abdrucken, um eine Aussage in einem einzelnen Satz zu kommentieren.
Man sollte im Einzelfall also immer prüfen, ob das noch zusammenpasst was man an Auseinandersetzung mit dem Zitat im eigenen Inhalt anbieten kann. Eine reine Wiedergabe ohne Zweck ist nicht zulässig. Das gilt auch für sehr kurze oder anonyme Texte. Beispielsweise können auch Tweets auf Twitter Schöpfungshöhe erreichen und sind dann urheberrechtlich geschützt.
Im Übrigen kommt es auf Ihr konkretes Vorhaben an wie Sie die Zitate kennzeichnen müssen. Ich erlaube mir den Hinweis, dass auch bei Kommentaren unter Nicknames oder Pseudonymen die Möglichkeit besteht, dass Sie die Urheberrechte oder Personalichkeitsrechte des Urhebers verletzen, wenn dieser Kommentar in entsprechender Weise aufgegriffen wird. Nachzuweisen, dass eine bestimmte natürliche Person hinter einem Account steckt ist dabei regelmäßig kein Problem, insbesondere dann nicht, wenn der Inhaber des Accounts gegen Sie Ansprüche geltend macht.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
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Im genannten Fall handelt es sich um einen 3 Satz Kommentar der komplett vorgelesen wird
Er ist nicht ausgeschnitten oder hervorgehoben , man sieht wie ich auf der Youtubeseite interagiere , die Kommentare durchscrolle, vorlese und dann meine Meinung zu diesem Kommentar kundtue.
Dies alles ist Teil des Videothemas und nicht willkürlich
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:
Das ist nach Ihren Angaben so vom Zitatrecht gedeckt. Sie dürfen außerdem nur wahre Tatsachen äußern und soweit Sie eigene Meinungen dazu kundtun dürfen diese nicht die Grenze zur Beleidigung oder Schmähkritik überschreiten.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-