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Neue Prüfungsordnung findet laut Prüfungsamt keine Anwendung auf mich

5. September 2023 11:57 |
Preis: 30,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Hallo,

an meiner Universität wurde eine neue Prüfungsordnung für meinen Studiengang veröffentlicht. Diese sieht vor, dass sie für alle Studierenden Anwendung findet, außer "[f]ür vor diesem Zeitpunkt immatrikulierte Studierende, die nur noch die Bachelorarbeit und/oder die modulübergreifende Prüfung und/oder das Praktikum absolvieren müssen[.]" (3. Absatz) Der Zeitpunkt, auf den sich bezogen wird, ist im ersten Absatz beschrieben: "Diese Prüfungs- und Studienordnung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt erstmals für diejenigen Studierenden, die zum Wintersemester 2023/24 immatrikuliert werden."
Am Ende der Prüfungsordnung ist der folgende Veröffentlichungsvermerk: "Hochschulöffentlich bekanntgemacht am 11.08.2023". Somit müsste doch der Zeitpunkt, auf den sich in Absatz 3 bezogen wird, sowie das Inkrafttreten der PO der 12.08.2023 sein.
Auf Rückfrage beim Zentralen Prüfungsamt, ob die PO nun für mich gilt oder nicht, wurde mir jedoch mitgeteilt, dass die PO am 01.10.2023 in Kraft tritt. Die Mitarbeiterin hat sich darauf bezogen, dass unter dem Link, über den man auf die PO zugreifen kann steht: "gilt ab 1.10.2023".
Wenn die PO bereits am 12.8.2023 in Kraft getreten ist, gilt die neue PO nämlich für mich, da ich zu diesem Zeitpunkt noch weitere Studienleistungen offen hatte. Und wenn sie erst am 1.10.2023 in Kraft tritt nicht, weil da nur noch die in Absatz 3 genannten Leistungen offen sind.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das, was das Prüfungsamt mir mitgeteilt hat wirklich stimmt oder ob ich dagegen vorgehen kann. Wie muss man "Sie gilt erstmals für diejenigen Studierenden, die zum Wintersemester 2023/24 immatrikuliert werden." aus dem ersten Absatz verstehen? Heißt das, dass die PO doch erst am 1.10. in Kraft tritt? (Wintersemester 2023/24 startet am 1.10.)

Hier der Link zu der PO (der zitierte Paragraph ist §12): https://www.uni-greifswald.de/storages/uni-greifswald/2_Studium/2.4_Rund_um_die_Pruefungen/2.4.1_Pruefungs_und_Studienordnungen/Bachelor/Bachelor_of_Science/Betriebswirtschaftslehre/PSO_BSc_BWL_2023.pdf

5. September 2023 | 13:27

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

§ 12 regelt zum Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschriften

"(1) Diese Prüfungs- und Studienordnung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt erstmals für diejenigen Studierenden, die zum Wintersemester 2023/24 immatrikuliert werden."

Das ist in der Tat der 12.8.2023, darauf würde ich mich berufen, denn Angaben auf der Homepage können nicht als vorrangig betrachtet werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 5. September 2023 | 18:16

Hallo,
vielen Dank erstmal für die Antwort.

Bezieht sich der in § 12 (3) angesprochene Zeitpunkt auf das Inkrafttreten, also den 12.8.2023 oder auf das Wintersemester 2023/24? Also wie muss ich "Sie gilt erstmals für diejenigen Studierenden, die zum Wintersemester 2023/24 immatrikuliert werden." aus Absatz 3 verstehen?

Vielen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. September 2023 | 21:36

Sehr geehrter Fragesteller,

ich antworte Ihnen gerne wie folgt:

Die neue Prüfungsordnung gilt erstmals für diejenigen Studierenden, die zum Wintersemester 2023/24 immatrikuliert werden.
Vorher tritt Sie zwar inkraft, gilt aber faktisch erst ab Beginn des Wintersemesters 2023/2024 und Neuimmtarikulation.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen Daniel Hesterberg Rechtsanwalt

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