Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
§ 12 regelt zum Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschriften
"(1) Diese Prüfungs- und Studienordnung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt erstmals für diejenigen Studierenden, die zum Wintersemester 2023/24 immatrikuliert werden."
Das ist in der Tat der 12.8.2023, darauf würde ich mich berufen, denn Angaben auf der Homepage können nicht als vorrangig betrachtet werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Hallo,
vielen Dank erstmal für die Antwort.
Bezieht sich der in § 12 (3) angesprochene Zeitpunkt auf das Inkrafttreten, also den 12.8.2023 oder auf das Wintersemester 2023/24? Also wie muss ich "Sie gilt erstmals für diejenigen Studierenden, die zum Wintersemester 2023/24 immatrikuliert werden." aus Absatz 3 verstehen?
Vielen Dank!
Sehr geehrter Fragesteller,
ich antworte Ihnen gerne wie folgt:
Die neue Prüfungsordnung gilt erstmals für diejenigen Studierenden, die zum Wintersemester 2023/24 immatrikuliert werden.
Vorher tritt Sie zwar inkraft, gilt aber faktisch erst ab Beginn des Wintersemesters 2023/2024 und Neuimmtarikulation.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen Daniel Hesterberg Rechtsanwalt