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Namensrecht bei auslaendischen Buchstaben im Pass

13. Dezember 2019 12:44 |
Preis: 70,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Namensschreibweise

Guten Tag,

ich bin deutsche Staatsbuergerin und wohne in Daenemark, arbeite aber in Deutschland und habe einen Wohnsitz in beiden Laendern. Im Februar werde ich meinen Verlobten in Daenemark heiraten, der Montenegriner ist. Nun habe ich einige Fragen bezueglich des Nachnamens. Der Nachname von meinem Verlobten wird auf saemtlichen Dokumenten in Daenemark ohne Strich ueber dem "c" gefuehrt, in seinem Pass ist er jedoch mit Strich, damit ist dies also sein richtiger Name. Was passiert, wenn ich ihn heirate und seinen Nachnamen annehme? Kann das "c" mit dem Strich drueber ueberhaupt ins Deutsche umgesetzt werden, da dies ja kein deutscher Buchstabe ist, und wuerde der Nachname in meinem Pass dann mit oder ohne Strich geschrieben werden? Die Daenen scheinen ja seinen Nachnamen (er ist in Daenemark geboren, hat aber nur den montenegrinischen Pass) von Anfang an ueberall "falsch" geschrieben zu haben, denn auf Klingel, Briefen etc wird bei ihm immer die Version ohne Strich benutzt.
Nach der Hochzeit muessen wir zur deutschen Botschaft und dort eine Erklaerung fuer die Namensaenderung ausfuellen. Auf der Erklaerung habe ich auch gesehen, dass wir uns bei der Nachnamensfuehrung entweder fuer das deutsche Namensrecht oder das montenegrinische Namensrecht entscheiden koennen. Macht dies einen Unterschied in Bezug auf den Nachnamen, dass zum Beispiel bei Wahl des deutschen Rechts der Nachname bei mir im Pass ohne Strich ueber dem "c" stehen wird und bei Wahl des montenegrinischen Rechts mit oder macht dies keinen Unterschied?

Vielen Dank fuer Ihre Antwort.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der richtige Name ist der, der auf der Geburtsurkunde steht. Diese lässt sich aber ganz einfach ändern durch einen Antrag. Ihr Verlobter sollte daher für sich festlegen, ob mit oder ohne Strich und dann in allen wichtigen Dokumenten einheitlich führen (einfacher wäre ohne Strich). Diesen Namen müssen Sie dann so annehmen. Er ist dann Ehename.

Sie könnend daher die Schreibweise mit Strich übernehmen, können das aber per Antrag nach Art. 47 Abs. 1 und 2 EGBGB an die deutsche Schreibweise anpassen lassen.
Ich würde die Wahl des deutschen Namens wählen, da Sie ggf. so einen unechten Doppelnamen führen können (dieser ist nicht weitergebbar). Wie das montenegrische Recht die Namenswahl vorsieht, müsste ein Kollege von dort prüfen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 13. Dezember 2019 | 15:05

Sehr geehrte Frau Dr. Seiter, vielen Dank für Ihre Antwort. In seiner Geburtsurkunde ist der Name ohne Strich, da er in Dänemark geboren ist. Sie sagen also, dass dies sein ''richtiger'' Name ist obwohl er im Pass mit Strich ist?
Wenn er den Antrag auf Namen "mit Strich" stellt und ich diesen als Ehename annehme, würde dann dieser Name also auch so mit Strich in meinem deutschen Pass stehen, obwohl es diesen Buchstaben nicht im Deutschen gibt? Vielen Dank noch einmal im Vorraus.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. Dezember 2019 | 15:21

Der Name in der Geburtsurkunde ist der richtige Name, also der ohne Strich. Es müssen dann jedoch alle Dokumente angeglichen werden, also fragen Sie beim Standesamt nach, wie er dort geführt wird und ggf. ist der Pass zu berichtigen.

Die deutschen Behörden müssen es so eintragen, ob das technisch möglich ist, kann ich nicht beurteilen, aber es ist eben Ihr Name.

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