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Nagelmodellage in der Wohnung?

| 18. August 2006 09:34 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sascha Tawil

Guten Tag, darf ich, wenn ich einen Gewerbeschein habe in meiner Wohnung Kunden empfangen und denen in der Küche die Nägel machen oder muss ich einen Gewerberaum dafür mieten? (ich mache diese Tätigkeit nur nebenberuflich). Kann ich den Namen unter dem ich das Gewerbe betreibe frei wählen oder muss ich was beachten?

Sehr geehrter Fragesteller,

es ist grundsätzlich möglich von zu Hause ein Gewerbe zu betreiben. Diese Option wird von vielen Existenzgründern zunächst auch wahrgenommen.

Beachte Sie allerdings alle sicherheitsrechtlichen (also Sicherheit Ihrer Kunden) zu beachten. Uu. müssen Versicherungen, wie Haftpflicht, abgeschlossen werden. Dies ist bei normalen Gewerberäumen jedoch auch der Fall.

Der Name ist selbstverständlich frei wählbar, allerdings müssen Sie hierbei beachten, nicht das Namensrecht anderer zu verletzen. Daher schlage ich vor sich was personenspezifisches zu suchen.

Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben. Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen unter genannten Kontaktdaten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

RA Tawil

Rückfrage vom Fragesteller 18. August 2006 | 12:09

Guten Tag, ja, Sie haben mir sehr geholfen. Eine kurze Nachfrage: Wenn ich das in der Wohnung mache, brauche ich dazu irgendwelche Genehmigungen oder habe ich das richtig verstanden, dass dies rechtlich ok ist?

Persönenspezifisch heißt: Vorname Naildesign als "Firmenname" wäre möglich?

Vielen vielen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. August 2006 | 12:41

Genehmigungen wären nur erforderlich, wenn das die spezifische Ausrichtung Ihres Gewerbes (als Nagelstudio --> ggf. Konzessionen oder ähnliches) notwendig macht.

Der Name ist wohl ok, jedoch sollten im Internet mal schauen, ob es das schon gibt.

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