Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Ich gehe nicht davon aus, dass Ziffer 2 des Nachtrags in irgendeiner Form den unwirksamen Schönheitsreparaturklsuseln plötzlich zur Wirksamkeit verhilft.
Es ist offensichtlich, dass der Nachtrag ausschließlich vereinbart wurde, um die Befristung herauszunehmen. Darin liegt aber weder eine Abgeltung noch bedeutet Ziffer 2 in irgendeiner Form, dass bisherige Formularklauseln plötzlich zu Individualvereinbarungen werden. Sicherlich hätte man Ziffer 2 auch einfach weglassen können, aber eine für Sie negative Folge ergibt sich hierdurch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Alpers,
herzlichen Dank. Mit "Abgeltung" meinte ich, dass wir die Wohnung unrenoviert übergeben bekommen haben auch ohne "Abgeltung" (Geldbetrag vom Vermieter, selbst die Renovierung ausführen zu können). Vielleicht war Abgeltung auch das falsche Wort....
Aber jetzt geht es uns schon viel besser mit Ihrer Einschätzung und Darlegung. Vielen lieben Dank.
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich hatte verstanden und wollte darauf hinaus, dass Sie eine Individualvereinbarung dahingehend hätten treffen können, dass der Vertrag "entfristet" wird und Sie dafür trotz fehlender Renovierung bei Übernahme die Schönheitsreparaturen übernehmen.
Für derartiges fehlt aber jeglicher Anhaltspunkt. Daher brauchen Sie sich an dieser Stelle keine Sorgen zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt