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Modernisierungsankündigungen

23. Juni 2020 07:27 |
Preis: 38,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Rechtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

mit welchem Vorlauf vor Beginn der Modernisierung sind die Modernisierunsankündigung auszusprechen? Die Mietverträge laufen bereits von 1 - über 30 Jahre.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Cappel

23. Juni 2020 | 08:29

Antwort

von


(2749)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen, § 555c BGB . Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Zugang der Mitteilung an den Mieter folgt.

Die weiteren gesetzlichen Anforderungen an die Modernisierungsankündigung können Sie ebenfalls dem § 555c BGB entnehmen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

ANTWORT VON

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