Sehr geehrte Rechtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
mit welchem Vorlauf vor Beginn der Modernisierung sind die Modernisierunsankündigung auszusprechen? Die Mietverträge laufen bereits von 1 - über 30 Jahre.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen, § 555c BGB
. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Zugang der Mitteilung an den Mieter folgt.
Die weiteren gesetzlichen Anforderungen an die Modernisierungsankündigung können Sie ebenfalls dem § 555c BGB
entnehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.