Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal ist auch der Besitz von Haschisch (noch) strafbar, auch wenn sich dies rechtspolitisch bald nicht mehr halten lassen wird.
Ein mögliches Strafverfahren wird, wenn dies Ihr erstes Drogen-Delikt gewesen sein sollte, vermutlich auch (richtigerweise) eingestellt, da es sich nur um eine geringe Menge handelte.
Hinsichtlich des Führerscheins brauchen Sie keine Konsequenzen fürchten, da Sie nicht unter der Beeinflussung von Drogen standen und auch zu diesem Zeitpunkt kein Fahrzeug geführt haben, wobei ich davon ausgehe, dass Sie nicht der Lokführer gewesen sind.
Es gibt auch Rechtsprechung, die selbst bei einem Fund im eigenen Kraftfahrzeug die Kausalität zwischen dem Besitz und dem Führerschein verneinen, sodass Sie sich diesbezüglich keinerlei Gedanken machen brauchen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Sehr geehrter Fragesteller,
ich habe gerade gesehen, dass Sie bereits eine Voreintragung hatten.
Dies könnte allenfalls dazu führen, dass eventuell ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet wird, wobei ich dies ebenfalls wegen der geringen Menge und der Voreintragung von vor über sechs Jahren für sehr unwahrscheinlich halte.
Hinsichtlich des Führerscheins brauchen Sie allerdings dennoch keine Befürchtung zu haben, da Sie nicht unter dem Einfluss von Drogen standen, bzw. dies zumindest nicht ermittelt worden war.