Sehr geehrter Anfragender,
da erfahrungsgemäß Schuldner mit der Zeit "vergessen", was Sie zu in guten Tagen alles zugesagt haben, kann der Rat nur sein, Ihre Ansprüche zu titulieren, wenn der Mieter dies mitmacht.
Der einfachste und kostengünstigste Weg ist, beim Notar ein notarielles Schuldanerkenntnis zu beurkunden.
Dann stellt sich in der Zukunft nicht mehr die Frage, ob die Nebenkostenabrechnungen für die vergangenen Jahre richtig waren und ob nicht vielleicht doch aus dem einen oder anderen Grund die Miete gemindert werden konnte. Sie haben dann einen Titel über die Forderung, die Sie und der Mieter für richtig halten.
Bei einem Geschäftswert von € 2.700 kostet das notarielle Schuldanerkenntnis € 26 + Schreibauslagen + Mehrwertsteuer.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning
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