Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Für die Rückgabe einer Kaution nach Beendigung eines Mietverhältnisses haftet immer der Vermieter, in Ihrem Fall der Untervermieter, also der Expartner. Hier sollten Sie den Expartner nachweislich ein Aufforderungsschreiben übersenden, in dem Sie mit einer kurzen Frist die Kautionssumme samt Zinsen von ihr zurückfordern. Das Schreiben können Sie sowohl an die Hauptwohnung als auch die Nebenwohnung übersenden. Bei Nichtzahlung Mahnbescheid beantragen. Sicherheitshalber schreiben Sie noch die Genossenschaft und fragen nach, wieviel dem Expartner von der Kaution ausbezahlt wurde.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Anwalt,
die Antwort hat mir geholfen.
Die Dame ist mitlerweile verheiratet. Der neue Familienname ist mir nicht bekannt. Habe es gerade erst bemerkt. Kann ich auch unter dem Alten die Zahlungsaufforderung schreiben? Oder ...
Grüße
Sie sollten den neuen Familiennamen verwenden, da es sein kann das die Post sonst nicht zugestellt werden kann; dassselbe gilt für den Mahnbescheid.