Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Ich kann mir Ihre Begeisterung über die Ankündigung Ihres Vermieters durchaus vorstellen.
Tatsächlich muss der Vermieter ja tatsächlich Angaben zur Wohnfläche machen, so dass ein Ausmessen erforderlich sein wird, wenn der Vermieter über keine Nachweise verfügt.
Allerdings muss der Vermieter sein Ansinnen mit angemessener Frist vorbringen und auf Ihre Belange Rücksicht nehmen. Daher müssen Sie sich nicht auf einen Termin in der nächsten Woche einlassen.
Ich würde daher dem Vermieter mitteilen, dass es in der nächsten Woche leider nicht passt. Gleichzeitig können Sie natürlich anbieten, das Haus kurzfristig selbst zu vermessen, wobei sich der Vermieter darauf nicht einlassen muss. Im Übrigen würde ich dann empfehlen, wenn möglich 2-3 konkrete Termine, also z.B. den 16.08 um 17 Uhr etc, anzubieten oder zunächst einen Zeitraum zu benennen ("Leider sieht es in der nächsten Woche zeitlich schlecht aus, aber in der Woche ab dem 22. wäre grds. jeweils ab 17 Uhr eine Vermessung möglich").
Zusammengefasst werden Sie ein Ausmessen durch den Vermieter nicht ernsthaft verhindern können, aber die Ankündigungsfrist ist zu kurz - rechtlich relevant wird es grds. erst, wenn der Vermieter konkrete Termine benennt, aber es empfiehlt sich natürlich nicht, sein Ansinnen jetzt einfach zu ignorieren.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
August-Bebel-Str. 13
33602 Bielefeld
Tel: 0521/9 67 47 40
Web: http://www.kanzlei-alpers.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Alpers,
ich bedanke mich für Ihre Auskunft, die so weit verständlich ist.
Halten Sie es für vertretbar, den Vermieter auf September 2022 zu vertrösten, weil tatsächlich eine Fülle von Aufgaben und Neuerungen nach Ferienende NRW auf meine Familie und mich im August 2022 warten?
Freundliche Grüße
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich halte das absolut für vertretbar. Ich würde nur empfehlen, etwas Wert auf die Formulierung zu legen, weil man ja wegen einer dann letztlich sowieso erfolgenden Maßnahme das Klima nicht verhageln möchte. Aus Vermietersicht ist es oft schwer nach nachvollziehbar, weshalb man ihn nicht einmal "eben für eine halbe Stunde" ausmessen lässt. Dass dafür aber letztlich jeder Raum betreten werden muss und das meist doch etwas Vorbereitungsaufwand erfordert, ist für diese oft nicht vermittelbar.
Ich würde dann auch hier nach Möglichkeit gleich 2-3 konkrete Termine im September nennen. Dann sollte das auch ohne größere Unstimmigkeiten vonstatten gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt