Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Soweit ersichtlich handelt es sich in beiden Fällen um Messer mit Klingen von 12 cm oder weniger Länge. Diese fallen nach Maßgabe von § 42a Waffengesetz nicht unter das Waffengesetz. Sie dürfen deshalb importiert und auch mit sich geführt werden.
Aufgrund der Länge, und im Fall des ersten Modells auch aufgrund der Krümmung, gehe ich aber davon aus, dass man Sie mit diesen Messern durchaus kritisch beäugen wird, wenn Sie damit bei einer Kontrolle aufgegriffen werden. Insbesondere auch deshalb, weil die Messer insoweit die Grenze des Erlaubten voll ausschöpfen und man deshalb immer nachmessen und kontrollieren wird.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail:
Sehr geehrter Fragesteller,
lassen Sie mich bitte noch meine Antwort ergänzen:
Bei dem ersten Messer könnte es sich um ein sogenanntes Karambit handeln, das aufgrund seiner Form trotz der Länge der Klinge unter das Waffengesetz fällt, also nicht geführt werden darf. Verboten ist das Messer aber nicht. Das können Sie im Festellungsbescheid des BKA nachlesen: KT 21/ ZV 25 – 5164.01 Z 243 vom 09.07.2012.
Bezüglich der Einfuhr sollten Sie sich deshalb mit der zuständigen Waffenbehörde in Verbindung setzen und so rechtssicher abklären, ob das konkrete Modell so eingeführt werden darf bzw. ob dafür eine Genehmigung erforderlich ist : https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-oeffentlichen-Ordnung/Waffen-und-Munition/Verbringen-Mitnahme/verbringen-mitnahme_node.html
Generell ist diese Messerform so in Deutschland nicht verboten, die Messer dürfen nur wohl so nicht geführt werden. Falls eine Genehmigung erforderlich ist wird es sich wahrscheinlich lohnen sich alternativ nach einer geeigneten Bezugsquelle in Deutschland zu erkundigen.
Mit freundlichen Grüßen