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Meine Freundin zieht nicht aus

26. November 2012 14:40 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mein Freundin wohnt seit ca. 4 Jahren zusammen mit mir in meinem Haus. Ich habe die Beziehung beendet, Sie weigert sich zu gehen. Gewalt ist nicht meine Art. Ich weiß nicht weiter. Sie ist Thailänderin und hat keine Wohnmöglichkeit und nur ein geringes Einkommen. Welche Möglichkeiten habe ich ? Und wie schnell kann ich mit einer Lösung rechnen ?

26. November 2012 | 15:19

Antwort

von


(407)
Ernst-Reuter-Allee 16
39104 Magdeburg
Tel: 0391-6223910
Web: https://kanzleifamilienrechtmagdeburg.simplesite.com
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich gehe aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung davon aus, dass zwischen Ihnen und der Ex-Partnerin kein Mietvertrag geschlossen worden ist.

Da Sie der Alleineigentümer der Immobile sind und kein Mietvertrag besteht, haben Sie bei Beendigung der Partnerschaft/Beziehung einen Räumungsanspruch gegen die Exfreundin.

Sie sollten daher die Exfreundin schriftlich auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist auszuziehen.

Erfolgt der Auszug nicht, müssten Sie den Räumungsanspruch allerdings gerichtlich durchsetzen, also einen gerichtlichen Räumungstitel erwirken, der die Exfreundin zwingt auszuziehen.

Der Räumungstitel muss dann vollstreckt werden.

Gewalt dürfen Sie nicht anwenden.

Eine andere Handlungsalternative besteht nicht, außer nochmals eine einvernehmliche Lösung zu finden. Diese kann unter Umständen darin bestehen, der Ex-Freundin bei der Wohnungssuche behilflich zu sein und ihr für die nächsten Monate finanziell unter die Arme zu greifen.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Fachanwalt für Familienrecht

ANTWORT VON

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