Hallo,
ich habe für einen Kunden ein Layout einer Broschüre erstellt und druckfertig geliefert. nun möchte kunde die offene datei, (was nie vereinbart wurde und auch unüblich ist) kostenfrei haben. dies verneine ich, kunde hält somit die rechnung für die erstellung zurück (diesen zurückhaltungsgrund habe ich schriftlich).
nun meine frage, kann ich dem kunde verbieten, die broschüre (per download auf seiner webseite und im handel) verbieten, zu verbreiten? (darüber haben wir nichts vereinbart,..veröffentlichung nur nach zahlung oder ähnliches..) bilder/texte sind von mir nur zusammengesetzt worden, nicht selbst verfasst.
geht dies mit einer einsweiligen verfügung?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Einen Anspruch auf die Rohdatei hat der Auftraggeber ohne besondere Vereinbarung regelmäßig nicht.
Wenn Sie sich die Nutzungsrechte nicht ausdrücklich bis zur vollständigen Zahlung vorbehalten haben, können Sie die Nutzung leider nicht im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung verhindern. Aber Sie können Ihren Zahlung ngsanspruch rechtlich, wenn nötig auch mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen, wenn die beauftragte Arbeit ordnungsgemäß erbracht wurde.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking
Rückfrage vom Fragesteller16. Juli 2018 | 20:04
Hallo,
ich habe Ihnen eine mail geschickt, haben sie diese bekommen, es kam eine abwesenheitsnotitz, sie wären im urlaub.
ich würde gern das sie das mandat übernehmen.
LG Herr Ivandic
Daniel Ivandic
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt16. Juli 2018 | 20:52
Vielen Dank für die Information. Ich werde mein Postfach durchsehen und mich bei Ihnen melden.