Sehr geehrter Fragesteller,
um eine juristische Beurteilung der von Ihnen aufgeworfenen Fragen abgeben zu können ist eine detaillierte Schilderung des zugrundeliegenden Sachverhalts erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 17.07.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
17.07.2008 | 09:06
Ihr Tun ist in meinen Augen Abzocke
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
18.07.2008 | 14:51
Sehr geehrter Fragesteller,
augenscheinlich wurden Sie von Kollegen enttäuscht. Das tut mir leid.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin