Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Sie haben Jemandem etwas vermietet, vermutlich eine Wohnung. Was genau Sie vermietet haben ergibt sich aus der Sachverhaltsschilderung nicht. Der Mieter lebt (zumindest überwiegend) an einem anderen Ort.
2.
Anhaltspunkte, aus welchem Grund Sie sich strafbar machen könnten, ergeben sich aus dem geschilderten Sachverhalt nicht.
3.
Sie fragen, ob Sie sich strafbar machen, wenn Sie das dulden. Ich vermute, dass Sie sich darauf beziehen, dass der Mieter berufstätig ist, während die Mutter des gemeinschaftlichen Kindes Hartz IV Leistungen bezieht.
Als Vermieterin haben Sie keinerlei Befugnisse, dem Mieter etwas vorzuschreiben. D. h., Sie können seine Lebensumstände und seine Lebensführung nur akzeptieren. Vorschriften können Sie dem Mieter nicht machen.
Und - wie gesagt - für die Verwirklichung eines Straftatbestands gibt es keinerlei Anhaltspunkte.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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d.h., ich mache mich nicht strafbar.
Aber gilt das auch, wenn es sich hier um meinen Stiefschwiegersohn und Stieftochter handelt?
Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Die Nachfragefunktion dient dazu, eine Erläuterung zur Antwort im Hinblick auf den Sachverhalt aus der Fragestellung zu erhalten, z. B., wenn man etwas noch nicht richtig verstanden hat.
Sie schildern in der Nachfrage aber einen völlig neuen Sachverhalt. Das bedingt eine neue Antwort, die nicht vom Zweck der kostenlosen Nachfragefunktion umfasst ist.
2.
Gleichwohl: Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit Ihrerseits sehe ich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt