Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Zunächst einmal, ist es in diesen Fällen immer wichtig ein Lärmprotokoll zu führen, in dem Sie Datum, Uhrzeit und Art und Dauer des Lärmes eintragen.
Sie sollten Ihren Vermieter schriftlich informieren und eine Mietminderung ankündigen, für den Fall, dass der Lärm nicht aufhört. Der Vermieter hat als Eigentümer die Möglichkeit im Rahmen der WEG auf den Vermieter einzuwirken. Die Minderung könnte im Bereich von 20 % liegen.
Sie können bei akuten Belästigungen auch die Polizei rufen. Eine Dauerlösung ist das aber nicht. Sie können daneben auch direkt gegen den Nachbarn vorgehen und von Ihm Unterlassung des Lärms verlangen. Nicht unwichtig wäre für diesen Fall, wenn es Zeugen gäbe oder eine Lärmmessung. Notfalls könnten Sie den Nachbarn auf Unterlassung verklagen.
Ich würde dazu raten, zunächst den Weg über Ihren Vermieter zu gehen. Hilft das nicht, sollten Sie mit anwaltlicher Hilfe gegen den Nachbarn vorgehen. Den Lärm brauchen Sie nachs nicht zu dulden und Sie haben einen Anspruch auf Unterlassung.
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